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Recht wird gesprochen. Es gilt das Prinzip der Mündlichkeit. Die Rechtsprechung operiert indes auch mit Medien, die nicht der Stimme zugehören. Eine Fotografie zu Beweiszwecken oder eine Kamera zur Übertragung einer Gerichtsverhandlung zählen ebenfalls zu den Medien der Rechtsprechung. Weit davon entfernt, bloße Hilfsmittel der Wahrheitsfindung zu sein, greifen sie in das Verfahren ein. Und dort, wo unter der Macht technischer Medien die justitiellen Formen verwildern, wird das Gericht zum Tribunal.

Produktbeschreibung
Recht wird gesprochen. Es gilt das Prinzip der Mündlichkeit. Die Rechtsprechung operiert indes auch mit Medien, die nicht der Stimme zugehören. Eine Fotografie zu Beweiszwecken oder eine Kamera zur Übertragung einer Gerichtsverhandlung zählen ebenfalls zu den Medien der Rechtsprechung. Weit davon entfernt, bloße Hilfsmittel der Wahrheitsfindung zu sein, greifen sie in das Verfahren ein. Und dort, wo unter der Macht technischer Medien die justitiellen Formen verwildern, wird das Gericht zum Tribunal.
Autorenporträt
Vismann, Cornelia
Cornelia Vismann war Professorin für Geschichte und Theorie der Kulturtechniken an der Bauhaus-Universität Weimar. Sie studierte Recht und Philosophie und arbeitete u.a. als Rechtsanwältin in Berlin. Nach ihrer Dissertation 'Akten. Medientechnik und Recht' (2000) habilitierte sie sich mit einer Arbeit zur 'Verfassung nach dem Computer' im öffentlichen Recht. Cornelia Vismann ist am 28. August 2010 in Berlin gestorben.
Rezensionen

Perlentaucher-Notiz zur TAZ-Rezension

Susanne Baer, Richterin am Verfassungsgericht, findet in ihrer Besprechung sehr lobende Worte für Cornelia Vismanns Buch "Medien der Rechtsprechung" und wünscht ihm viele Leser. Die im letzten Jahr gestorbene Juristin und Kulturwissenschaftlerin argumentiert darin, dass mit zunehmendem Gewicht der Medien aus der Inszenierung des Gerichts als Theater ein Tribunal wird, also ein Schauprozess, bei dem die Rechtsprechung mit außergerichtlichen Mitteln erfolgt, erklärt die Rezensentin. Ihr Buch zeichnet sich durch das Heranziehen von Literatur, Rechtsgeschichte, Prozessordnung, Psychoanalyse, Diskursanalyse oder Filmwissenschaft aus, wie Baer begeistert feststellt, und sie findet, dass sich dieses Verfahren als äußerst lohnenswert herausstellt. Sie preist den "Facettenreichtum" und die Gelehrsamkeit dieses Werks. Und die sich zwischen den Zeilen aussprechende "Sorge" Vismanns, das Tribunal könne gegenüber dem gerichtlichen Theater durch die Macht der Medien die Oberhand gewinnen, teilt die Rezensentin offensichtlich.

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