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Die Arbeit nimmt sich der bis dato noch nicht umfassend beantworteten Frage an, ob der medizinische Standard als Maßstab für die im Verkehr erforderliche Sorgfalt, wie er bisher zur Beurteilung ärztlicher Entscheidungen herangezogen wird, infolge der digitalen Transformation der Weiterentwicklung bedarf. Es wird untersucht, wie das Strafrecht auf den medizinischen Standard bei der Konkretisierung von Sorgfaltspflichten Bezug nimmt bzw. Bezug zu nehmen hat und die Frage beantwortet, ob sich diese algorithmisch explizieren lassen. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass trotz Implementierung…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit nimmt sich der bis dato noch nicht umfassend beantworteten Frage an, ob der medizinische Standard als Maßstab für die im Verkehr erforderliche Sorgfalt, wie er bisher zur Beurteilung ärztlicher Entscheidungen herangezogen wird, infolge der digitalen Transformation der Weiterentwicklung bedarf. Es wird untersucht, wie das Strafrecht auf den medizinischen Standard bei der Konkretisierung von Sorgfaltspflichten Bezug nimmt bzw. Bezug zu nehmen hat und die Frage beantwortet, ob sich diese algorithmisch explizieren lassen. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass trotz Implementierung neuer Technologien, insbesondere des Einsatzes Künstlicher Intelligenz, die bisherigen rechtlichen Grundsätze auch weiterhin Geltung beanspruchen können, die Standardkonzeption jedoch an diesen Fortschritt anzupassen ist. Die Autorin sieht deshalb das Erfordernis eines erweiterten Standardverständnisses in Form des »datenbasierten Standards«, der der Notwendigkeit einer Neuausrichtung von Sorgfaltspflichten Rechnung trägt, zugleich aber stets die Bedürfnisse der Patient:innen in den Mittelpunkt stellt.
Autorenporträt
Carla Schön studierte von 2013 bis 2018 Rechtswissenschaft an der Juristischen Fakultät der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Die Dissertation entstand während ihrer Mitgliedschaft im Verbundforschungsprojekt 'HeiAge - Assistenzsysteme und digitale Technologien zur Verbesserung der Mobilität im Alter' (gefördert von der Carl-Zeiss-Stiftung) sowie des Promotionskollegs 'Digitales Recht' der Juristischen Fakultät der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Unter der Betreuung von Prof. Dr. Jan C. Schuhr forschte und publizierte sie im Bereich der Schnittstelle zwischen (Medizin-)Strafrecht und künstlicher Intelligenz. Nach dem Rechtsreferendariat am Landgericht Heidelberg schloss sie im April 2025 ihre juristische Ausbildung erfolgreich mit dem zweiten Staatsexamen ab.