Schon seit einem Jahr sind Finanzinstitute verpflichtet, jede Wertpapierberatung schriftlich zu protokollieren. Das Anlegerschutzgesetz ist nun der nächste Schritt, Bankkunden vor solchen Beratern zu schützen, die nicht das Wohl des Anlegers, sondern die eigene Provision im Auge haben.
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