Das Mess- und Eichgesetz (MessEG) bildet in Deutschland die gesetzliche Grundlage für das Messwesen und ersetzt seit 2015 das frühere Eichgesetz. Es regelt die Verwendung, Prüfung und Überwachung von Messgeräten, insbesondere in Bereichen, in denen Messwerte rechtlich relevant sind, z. B. im Handel, im Gesundheitswesen, bei der Energie- und Wasserversorgung oder im Umweltschutz.
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