Die MietNEinV ordnet jede Gemeinde einer von sechs Mietstufen (I-VI) zu, je nach ortsüblichem Mietniveau. Je höher die Stufe, desto höher ist das akzeptierte Mietniveau - mit steuerlicher Bedeutung bei verbilligter Vermietung. Die Verordnung wird regelmäßig vom Bundesministerium der Finanzen aktualisiert und ist wichtig für Steuerberater, Vermieter und Immobilienfachleute.
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