Minderheitsrechte des Aktienrechts verschaffen ihren Inhabern eine gewisse Machtposition, welche immer wieder Gegenstand von Missbrauch ist. Die Problematik wird zunächst anhand von Sperrminoritäten vergleichend untersucht. Inwieweit die vom BGH zur missbräuchlichen Sperrminorität entwickelten Grundsätze auch auf die S.p.A. Anwendung finden können, wird unter Zugrundelegung der in Italien zum Mehrheitsmissbrauch ergangenen Rechtsprechung erörtert. Sodann wird aufgezeigt, warum die Anfechtungsklage gegen einen Beschluss der Hauptversammlung in Italien keine erpresserische Wirkung haben kann und daher so genannte räuberische Aktionäre nicht vorkommen. Abgerundet wird die Untersuchung durch eine Erörterung der europarechtlichen Implikationen des Missbrauchs von Minderheitsrechten.
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