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Paul Koschakers 1947 publiziertes Buch Europa und das römische Recht löste Diskussionen und Kontroversen über die kulturelle Bedeutung des römischen Rechts für die europäische Rechtsidentität und den Verlauf der Ostgrenze Europas aus. Der vorliegende Band nimmt Bezug auf Koschakers Werk. Die Bedeutung des römischen Rechts für die Rechtsidentität Mitteleuropas nach dem Ersten Weltkrieg stellt sich hier und heute völlig anders dar als bei Koschaker und in der von ihm inspirierten Diskussion. Das Leitmotiv besteht in der Frage, ob und wie methodische Innovationen und Probleme der…mehr

Produktbeschreibung
Paul Koschakers 1947 publiziertes Buch Europa und das römische Recht löste Diskussionen und Kontroversen über die kulturelle Bedeutung des römischen Rechts für die europäische Rechtsidentität und den Verlauf der Ostgrenze Europas aus. Der vorliegende Band nimmt Bezug auf Koschakers Werk. Die Bedeutung des römischen Rechts für die Rechtsidentität Mitteleuropas nach dem Ersten Weltkrieg stellt sich hier und heute völlig anders dar als bei Koschaker und in der von ihm inspirierten Diskussion. Das Leitmotiv besteht in der Frage, ob und wie methodische Innovationen und Probleme der römisch-rechtlichen Forschung, die vor allem aus Italien und Deutschland bekannt sind, das Studium des römischen Rechts in den Ländern beeinflussten, die nach dem Ersten Weltkrieg in Mitteleuropa wiedergeboren oder gegründet wurden. Grundlage hierfür sind Rekonstruktionen methodischer Profile ausgewählter Romanisten aus der Region.
Autorenporträt
Wojciech Dajczak (Herausgegeben von) ist Professor am Lehrstuhl für Römisches Recht, Rechtstraditionen und Kulturgüterrecht der Adam-Mickiewicz-Universität in Poznä (Posen), Polen. Martin Avenarius (Herausgegeben von) ist Professor für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Neuere Privatrechtsgeschichte an der Universität zu Köln. Christian Baldus (Herausgegeben von) Studium der Rechtswissenschaft in Passau, Pavia und Trier; Referendariat in Koblenz; Promotion und Habilitation in Köln; Professor für Bürgerliches Recht und Römisches Recht in Heidelberg und Direktor am Institut für geschichtliche Rechtswissenschaft.