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Relevanz und Wirkweise der 'mores' im römischen Recht sind seit Jahrhunderten umstritten. Bislang wurden stets Sachfragen - etwa nach dem Gewohnheitsrecht - an die Quellen herangetragen. Diese Untersuchung wählt einen anderen Weg: Im Lichte der jüngeren Forschung zur römischen und romanistischen Methodik werden mit wortmonographischem Vollständigkeitsanspruch aus den juristischen Quellen des klassischen Rechts die Funktionen der 'mores' induziert. Unmittelbare Bindungswirkung entfalten nur wenige als 'mores bezeichnete Rechtsprinzipien, die auf dem Konsens des römischen Volkes beruhen. Andere…mehr

Produktbeschreibung
Relevanz und Wirkweise der 'mores' im römischen Recht sind seit Jahrhunderten umstritten. Bislang wurden stets Sachfragen - etwa nach dem Gewohnheitsrecht - an die Quellen herangetragen. Diese Untersuchung wählt einen anderen Weg: Im Lichte der jüngeren Forschung zur römischen und romanistischen Methodik werden mit wortmonographischem Vollständigkeitsanspruch aus den juristischen Quellen des klassischen Rechts die Funktionen der 'mores' induziert.
Unmittelbare Bindungswirkung entfalten nur wenige als 'mores bezeichnete Rechtsprinzipien, die auf dem Konsens des römischen Volkes beruhen. Andere 'mores' binden nur kraft Anerkennung durch den Princeps als Lokalrecht oder durch die Juristen als Auslegungsgrundsatz. 'Contra bonos mores' dient im ediktalen Kontext der Abgrenzung erlaubten und verbotenen Verhaltens. Im Übrigen berufen sich v.a. spätklassische Juristen im Wege kreativer 'inventio' auf das Verdikt, um die Kohärenz innerhalb der Rechtsordnung oder zwischen Rechts- und Werteordnung zu sichern.
Autorenporträt
Matthias Ehmer studierte von 2014 bis 2019 Rechtswissenschaft an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Nach der Ersten Juristischen Prüfung wechselte er als Doktorand und wissenschaftlicher Mitarbeiter zu Prof. Dr. Wolfram Buchwitz an die Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Während seines von der Studienstiftung des Deutschen Volkes geförderten Promotionsstudiums führten ihn Forschungsaufenthalte an die Universitäten Padua und Neapel 'Federico II'. Seit 2023 absolviert er den juristischen Vorbereitungsdienst im Bezirk des OLG Stuttgart. Die Promotion erfolgte 2024. Ehmer forscht und publiziert zum Römischen Recht, Bürgerlichen Recht und der Methodenlehre.