Das Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG BW) regelt den Schutz, die Pflege und die Entwicklung von Natur und Landschaft im Land Baden-Württemberg. Es dient der nachhaltigen Sicherung der biologischen Vielfalt, der natürlichen Lebensgrundlagen und der Erhaltung der Artenvielfalt. Das Gesetz enthält Bestimmungen zu Schutzgebieten wie Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten und Naturdenkmälern sowie Regelungen zur Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung und zur Förderung des Naturschutzes. Es legt zudem Pflichten für Grundstückseigentümer, Landnutzer und Behörden fest, um eine umweltgerechte Entwicklung zu gewährleisten.
Bitte wählen Sie Ihr Anliegen aus.
Rechnungen
Retourenschein anfordern
Bestellstatus
Storno







