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Der Konstitutionalismus war für die Menschheit ein Phänomen der langsamen Konsolidierung von Grundrechten und Garantien. Die Auswirkungen der Schrecken des Zweiten Weltkriegs, als schreckliche Taten wie der nationalsozialistische Holocaust durch die Gesetzgebung des deutschen Staates legitimiert wurden, waren eine Warnung an die Menschheit, dass die Wissenschaft allein sich niemals von ethischen Werten entfernen kann, und so auch das Recht als Zweig der Wissenschaft, als Rechtswissenschaft niemals an die Macht der Formeln, an die Anwendung des kalten, vom praktischen Fall losgelösten Rechts…mehr

Produktbeschreibung
Der Konstitutionalismus war für die Menschheit ein Phänomen der langsamen Konsolidierung von Grundrechten und Garantien. Die Auswirkungen der Schrecken des Zweiten Weltkriegs, als schreckliche Taten wie der nationalsozialistische Holocaust durch die Gesetzgebung des deutschen Staates legitimiert wurden, waren eine Warnung an die Menschheit, dass die Wissenschaft allein sich niemals von ethischen Werten entfernen kann, und so auch das Recht als Zweig der Wissenschaft, als Rechtswissenschaft niemals an die Macht der Formeln, an die Anwendung des kalten, vom praktischen Fall losgelösten Rechts glauben konnte, dass die Rechtswissenschaft niemals glauben konnte, dass die Justiz eines Tages die Funktion erfüllen könnte, nur Montesquieus "Mund des Gesetzes" zu sein. In diesem Sinne stellte der Neokonstitutionalismus die Annäherung der Rechtswissenschaft an moralische und ethische Grundsätze und das, sagen wir, aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 hervorgegangene Superprinzip, das Prinzip der Würde der menschlichen Person, dar. Heute ist es mehr denn je Aufgabe des Richters, die Verantwortung für die Verwirklichung der Grundrechte und -garantien zu übernehmen, indem er sich vehement weigert, die Hauptfigur auf dem Schachbrett des Neoliberalismus zu sein.
Autorenporträt
Master in Rechtswissenschaften auf dem Gebiet des gerichtlichen Schutzes der demokratischen Rechtsstaatlichkeit. Dozent an der Staatlichen Universität von Mato Grosso do Sul, wo er drei Semester lang den Spezialisierungskurs in Menschenrechten koordinierte. Lehrbeauftragter für Anthropologie, Themen der Menschenrechte und des internationalen Rechts.