Am 30. Juli 2008 erklärten die Bundesverfassungsrichter die Nichtraucherschutzgesetze von 14 der 16 Bundesländer für verfassungswidrig und erlaubten das Rauchen in der getränkegeprägten Kleingastronomie unter bestimmten Voraussetzungen. Bemängelt wurden die ungerechten Ausnahmeregelungen ein totales Rauchverbot ohne Ausnahmen wie in Bayern gültig wurde ausdrücklich für rechtens erklärt. Die Länder müssen ihre Gesetze nun bis spätestens
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