Das Niedersächsische Justizgesetz (NJG) regelt die Organisation und Verwaltung der Justiz in Niedersachsen. Es umfasst Vorschriften zur Bezeichnung und Zuständigkeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften, zur Dienstaufsicht, zur Aufbewahrung von Schriftgut sowie zu Sicherheits- und Ordnungsmaßnahmen. Zudem werden Regelungen zu Dolmetschern, Übersetzern und zur Justizkostenordnung getroffen. Das NJG dient der Modernisierung und Vereinheitlichung der Justizverwaltung im Land Niedersachsen.
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