Das Niedersächsische Personalvertretungsgesetz (NPersVG) regelt die Bildung, Zusammensetzung und Aufgaben der Personalvertretungen in Niedersachsen. Es definiert die Rechte und Pflichten von Personalräten, regelt das Mitbestimmungsverfahren bei personellen, sozialen und organisatorischen Maßnahmen und enthält Bestimmungen zur Zusammenarbeit zwischen Dienststellen und Personalvertretungen. Das Gesetz legt zudem die Voraussetzungen für die Wahl und Amtszeit der Personalräte fest und beschreibt deren Beteiligungsrechte in verschiedenen Angelegenheiten.
Bitte wählen Sie Ihr Anliegen aus.
Rechnungen
Retourenschein anfordern
Bestellstatus
Storno