Die Ökologisch-ökonomische Rechtswissenschaft ist eine Interdisziplin, die Erkenntnisse verschiedener Wissenschaften verarbeitet. Ihr Erkenntnisobjekt ist die Analyse und Ordnung der Wirkungszusammen- hänge zwischen Ökologie, Ökonomie und Rechtswissenschaft. Diese auf "Grenzüberschreitung" abzielende "Verbundwissenschaft" könnte das den Erkenntnisfortschritt hemmende "Revierverhalten" zwischen den verschiedenen Disziplinen überwinden helfen.
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