Reine Vermögensschäden sind außerhalb vertraglicher Beziehungen nicht bzw. nur nach den §§ 823 Abs. 2, 826 BGB zu ersetzen - so grundsätzlich wird in Literatur und Rechtsprechung formuliert. Dieses Postulat ist in seiner Einfachheit unzutreffend und zu ergänzen: Allein fahrlässig verursachte reine Vermögensschäden sind außerhalb vertraglicher Beziehungen grundsätzlich nicht zu ersetzen, so denn auch keiner der zahlreichen Ausnahmetatbestände Anwendung findet. Paul Schulteß versucht, eben diese Ausnahmen, die den Nichtersatzfähigkeitsgrundsatz durchbrechen, zum existenten, aber bislang kaum…mehr
Reine Vermögensschäden sind außerhalb vertraglicher Beziehungen nicht bzw. nur nach den §§ 823 Abs. 2, 826 BGB zu ersetzen - so grundsätzlich wird in Literatur und Rechtsprechung formuliert. Dieses Postulat ist in seiner Einfachheit unzutreffend und zu ergänzen: Allein fahrlässig verursachte reine Vermögensschäden sind außerhalb vertraglicher Beziehungen grundsätzlich nicht zu ersetzen, so denn auch keiner der zahlreichen Ausnahmetatbestände Anwendung findet. Paul Schulteß versucht, eben diese Ausnahmen, die den Nichtersatzfähigkeitsgrundsatz durchbrechen, zum existenten, aber bislang kaum greifbaren Gegengrundsatz zu bündeln. Er arbeitet heraus, unter welchen normativen Vorzeichen fahrlässig verursachte reine Vermögensschäden außerhalb originärer Vertragsbeziehungen doch zu ersetzen sind.
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Rechtsvergleichung und Rechtsvereinheitlichung / RuR 95
Geboren 1992; Studium der Rechtswissenschaften an der Universitÿt zu Köln; 2018 Erstes Juristisches Staatsexamen; wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl fÿr Bÿrgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Arbeitsrecht der RWTH Aachen; wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut fÿr Versicherungsrecht der Goethe-Universitÿt Frankfurt am Main; Rechtsreferendariat am Landgericht Wiesbaden; 2022 Promotion an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universitÿt Bonn; 2023 Gastprofessor fÿr deutsches Verfassungsrecht an der UniversitÃ(c) Lumiÿre Lyon 2.
Inhaltsangabe
Vorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis A. Einleitung I. Notwendige Vorüberlegungen II. Fallbeispiele B. Rechtsvergleichung als Methode und Materie I. Rechtsvergleichung als Methode der Impulsfindung II. Die Eignung des Untersuchungsgegenstandes zur rechtsvergleichenden Betrachtung und die Attraktivität der Vergleichssubjekte III. Die Verheißung rezeptionsfähiger Impulse aus dem rechtskreisinternen Vergleich IV. Zwischenergebnis C. Begriff des reinen Vermögensschadens und Prinzipienparallele zum Reflexschadenersatzverbot I. Begriff des reinen Vermögensschadens II. Prinzipienparallelen - der reine Vermögensschaden und der Reflex- bzw. Drittschaden D. Der Grundsatz der Haftungsverneinung für außervertraglich fahrlässig verursachte reine Vermögensschäden - die gesetzliche Grundkonzeption und die Rolle der Rechtswidrigkeitsdogmatik I. Die deutsche Ausgangsposition außervertraglicher Haftung für reine Vermögensschäden II. Die österreichische Ausgangsposition außervertraglicher Haftung für reine Vermögensschäden III. Die schweizerische Ausgangsposition außervertraglicher Haftung für reine Vermögensschäden IV. Zusammenfassung und Zwischenergebnis zu I.-III. E. Motive und Gegenmotive des eingeschränkten Reinvermögensschutzes im originär außervertraglichen Bereich I. Motive der grundsätzlichen Nichtersatzfähigkeit II. Notwendigkeit einer Ausweitung der außervertraglichen Haftung für fahrlässig verursachte reine Vermögensschäden? - ein Stimmungsbild F. Parameter des Gegengrundsatzes: Erscheinungsformen der originär außervertraglichen Haftung für fahrlässig verursachte reine Vermögensschäden I. Insbesondere: Deliktische Sondertatbestände II. Ansätze zur Lockerung des deliktischen Korsetts III. Zusammenfassung und Zwischenergebnis G. Haftung in Bewegung - Fallgruppen reiner Vermögensschäden I. Erste Fallgruppe: Reflektorisch verursachte reine Vermögensschäden II. Zweite Fallgruppe: Haftung des Herstellers durch die Absatzkette III. Dritte Fallgruppe: Fahrlässige Falschauskunft H. Ergebnisse I. Hauptthesen II. Nebenthesen
Vorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis A. Einleitung I. Notwendige Vorüberlegungen II. Fallbeispiele B. Rechtsvergleichung als Methode und Materie I. Rechtsvergleichung als Methode der Impulsfindung II. Die Eignung des Untersuchungsgegenstandes zur rechtsvergleichenden Betrachtung und die Attraktivität der Vergleichssubjekte III. Die Verheißung rezeptionsfähiger Impulse aus dem rechtskreisinternen Vergleich IV. Zwischenergebnis C. Begriff des reinen Vermögensschadens und Prinzipienparallele zum Reflexschadenersatzverbot I. Begriff des reinen Vermögensschadens II. Prinzipienparallelen - der reine Vermögensschaden und der Reflex- bzw. Drittschaden D. Der Grundsatz der Haftungsverneinung für außervertraglich fahrlässig verursachte reine Vermögensschäden - die gesetzliche Grundkonzeption und die Rolle der Rechtswidrigkeitsdogmatik I. Die deutsche Ausgangsposition außervertraglicher Haftung für reine Vermögensschäden II. Die österreichische Ausgangsposition außervertraglicher Haftung für reine Vermögensschäden III. Die schweizerische Ausgangsposition außervertraglicher Haftung für reine Vermögensschäden IV. Zusammenfassung und Zwischenergebnis zu I.-III. E. Motive und Gegenmotive des eingeschränkten Reinvermögensschutzes im originär außervertraglichen Bereich I. Motive der grundsätzlichen Nichtersatzfähigkeit II. Notwendigkeit einer Ausweitung der außervertraglichen Haftung für fahrlässig verursachte reine Vermögensschäden? - ein Stimmungsbild F. Parameter des Gegengrundsatzes: Erscheinungsformen der originär außervertraglichen Haftung für fahrlässig verursachte reine Vermögensschäden I. Insbesondere: Deliktische Sondertatbestände II. Ansätze zur Lockerung des deliktischen Korsetts III. Zusammenfassung und Zwischenergebnis G. Haftung in Bewegung - Fallgruppen reiner Vermögensschäden I. Erste Fallgruppe: Reflektorisch verursachte reine Vermögensschäden II. Zweite Fallgruppe: Haftung des Herstellers durch die Absatzkette III. Dritte Fallgruppe: Fahrlässige Falschauskunft H. Ergebnisse I. Hauptthesen II. Nebenthesen
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