Der hiermit vorgelegte Band des Kölner Kommentars zum AktG führt den Kommentar in die 3. Auflage. Das Konzernrecht stellt das wohl am meisten von der Entwicklung in Rechtsprechung und Wissenschaft betroffene und veränderte Gebiet des Aktienrechts dar. Eine Neuauflage wurde deshalb von der Praxis sehnlich erwartet.
Die Kommentierung umfasst, anders als in der 2. Auflage, das gesamte materielle Konzernrecht in einem Band ( §§ 15 - 22, 291 - 327 AktG). Hinzugefügt ist die Erläuterung der Regelung über den Ausschluss von Minderheitsaktionären (§§ 327 a - 327 f AktG), den sog. squeeze-out. Der Gesetzgeber hat sie in das Dritte Buch des AktG eingefügt, obgleich sie dem Unternehmensverbund weder systematisch noch praktisch zugehört. Den Abschluss bildet die traditionell dem Recht der verbundenen Unternehmen zugeordnete Regelung des § 328 AktG über wechselseitig verbundene Unternehmen. Da das Konzernrechnungslegungsrecht (früher §§ 329 - 338 AktG) nunmehr ausschließlich im HGB geregelt ist, umfasst der Band das gesamte Dritte Buch des Aktiengesetzes über Verbundene Unternehmen.
Die Kommentierung der §§ 15 - 22 AktG ist nicht mehr an der dem numerischen Ablauf der Paragraphenfolge des Gesetztes entsprechenden Stelle im Band 1 platziert, sondern in diesen Band eingefügt. Das entspricht einem praktischen Bedürfnis. Die in diesen Regelungen niedergelegten Begriffsbestimmungen und Mitteilungspflichten stehen mit den allgemeinen Vorschriften des Aktiengesetzes in keinerlei innerer Verbindung. Die zugehörigen Erläuterungen werden hingegen bei der Anwendung der §§ 291 ff. AktG ständig benötigt. Nicht verkannt wird dabei selbstverständlich, dass etwa der Abhängigkeitsbegriff des § 17 AktG für die Anwendung einer Reihe von Regelungen des Ersten Buches Bedeutung hat. Insoweit erschien es jedoch zumutbar, dass der Kommentarnutzer statt nach dem Band mit den Eingangsbestimmungen des Gesetzes nach dem Konzernrechtsband greifen muss.
Dass die 3. Auflage des Kommentars vor dem Abschluss der 2. Auflage begonnen wird, hat eine Reihe praktischer Gründe, unter denen die ständige Veränderung der gesetzlichen Regelungen in zentralen Bereichen der noch ausstehenden Kommentierungsabschnitte den wichtigsten bilden. Er hat dazu geführt, dass die Neukommentierung des Konzernrechts schneller abgeschlossen war. Mit der Veröffentlichung dieses fertigen Werkteils zu warten, bis die letzten Teilstücke der 2. Auflage veröffentlicht sind, wäre nicht sinnvoll gewesen.
Die 3. Auflage wird das bisher in Band 4 der 2. Auflage enthaltene Rechnungslegungsrecht und das dort im Band 6 mitenthaltene Konzernrechnungslegungsrecht nicht mehr weiterführen. Beide Teile werden in einen eigenen Kölner Kommentar zum Rechnungslegungsrecht ausgegliedert, der unter der Herausgeberschaft von Carsten Peter Claussen und Gerhard Scherrer stehen wird.
Auch personelle Veränderungen bringt die 3. Auflage mit sich. Dem bisherigen Alleinherausgeber Wolfgang Zöllner tritt Ulrich Noack als Mitherausgeber zur Seite. Aus dem Kreis der Verfasser scheiden Prof. Dr. Alfons Kraft und Prof. Dr. Gerd Geilen aus. Neu hinzutreten werden Dr. Barbara Dauner-Lieb, Professorin an der Universität zu Köln, und Dr. Tim Drygala, Professor an der Universität Leipzig. Dr. Andreas Cahn, Professor an der Universität Frankfurt/M, der schon in der 2. Auflage als Mitverfasser der Kommentierung der Bestimmungen über die Kommanditgesellschaft auf Aktien hinzugetreten ist, wird in der 3. Auflage die Bearbeitung weiterer Teile übernehmen. Die Erläuterungen der Regeln über die Europäische Gesellschaft (SE) werden neben Barbara Dauner-Lieb übernehmen Dr. Silja Maul, Rechtsanwältin in Frankfurt/M, Dr. Walter G. Paefgen, Privatdozent an der Universität Tübingen und Dr. Mathias M. Siems, Privatdozent an der Universität Düsseldorf.
Die 3. Auflage des Kölner Kommentars zum Aktiengesetz umfasst acht Bände und einen Einleitungsband. Es ist folgende Aufteilung vorgesehen:
Einleitungsband
Band 1: §§ EG AktG, 1-14, 23-75
Band 2: §§ 76-117
Band 3: §§ 118-147
Band 4 §§ (150, 152, 158, 160) 161, 179-240
Band 5: §§ 241-290
Band 6: §§ 15-22, 291-328, 327a-327f
Band 7: §§ 394-410
Band 8: Europäische Gesellschaft (SE)
Der Kölner Kommentar zum Aktiengesetz erscheint mit der 3. Auflage in der Reihe Kölner Kommentare zum Unternehmens- und Gesellschaftsrecht, herausgegeben von Professor Dr. Dr. h. c. Wolfgang Zöllner und Professor Dr. Ulrich Noack.
Der hiermit vorgelegte Band des Kölner Kommentars zum AktG führt den Kommentar in die 3. Auflage. Das Konzernrecht stellt das wohl am meisten von der Entwicklung in Rechtsprechung und Wissenschaft betroffene und veränderte Gebiet des Aktienrechts dar. Eine Neuauflage wurde deshalb von der Praxis sehnlich erwartet.
Die Kommentierung umfasst, anders als in der 2. Auflage, das gesamte materielle Konzernrecht in einem Band ( §§ 15 - 22, 291 - 327 AktG). Hinzugefügt ist die Erläuterung der Regelung über den Ausschluss von Minderheitsaktionären (§§ 327 a - 327 f AktG), den sog. squeeze-out. Der Gesetzgeber hat sie in das Dritte Buch des AktG eingefügt, obgleich sie dem Unternehmensverbund weder systematisch noch praktisch zugehört. Den Abschluss bildet die traditionell dem Recht der verbundenen Unternehmen zugeordnete Regelung des § 328 AktG über wechselseitig verbundene Unternehmen. Da das Konzernrechnungslegungsrecht (früher §§ 329 - 338 AktG) nunmehr ausschließlich im HGB geregelt ist, umfasst der Band das gesamte Dritte Buch des Aktiengesetzes über Verbundene Unternehmen.
Die Kommentierung der §§ 15 - 22 AktG ist nicht mehr an der dem numerischen Ablauf der Paragraphenfolge des Gesetztes entsprechenden Stelle im Band 1 platziert, sondern in diesen Band eingefügt. Das entspricht einem praktischen Bedürfnis. Die in diesen Regelungen niedergelegten Begriffsbestimmungen und Mitteilungspflichten stehen mit den allgemeinen Vorschriften des Aktiengesetzes in keinerlei innerer Verbindung. Die zugehörigen Erläuterungen werden hingegen bei der Anwendung der §§ 291 ff. AktG ständig benötigt. Nicht verkannt wird dabei selbstverständlich, dass etwa der Abhängigkeitsbegriff des § 17 AktG für die Anwendung einer Reihe von Regelungen des Ersten Buches Bedeutung hat. Insoweit erschien es jedoch zumutbar, dass der Kommentarnutzer statt nach dem Band mit den Eingangsbestimmungen des Gesetzes nach dem Konzernrechtsband greifen muss.
Dass die 3. Auflage des Kommentars vor dem Abschluss der 2. Auflage begonnen wird, hat eine Reihe praktischer Gründe, unter denen die ständige Veränderung der gesetzlichen Regelungen in zentralen Bereichen der noch ausstehenden Kommentierungsabschnitte den wichtigsten bilden. Er hat dazu geführt, dass die Neukommentierung des Konzernrechts schneller abgeschlossen war. Mit der Veröffentlichung dieses fertigen Werkteils zu warten, bis die letzten Teilstücke der 2. Auflage veröffentlicht sind, wäre nicht sinnvoll gewesen.
Die 3. Auflage wird das bisher in Band 4 der 2. Auflage enthaltene Rechnungslegungsrecht und das dort im Band 6 mitenthaltene Konzernrechnungslegungsrecht nicht mehr weiterführen. Beide Teile werden in einen eigenen Kölner Kommentar zum Rechnungslegungsrecht ausgegliedert, der unter der Herausgeberschaft von Carsten Peter Claussen und Gerhard Scherrer stehen wird.
Auch personelle Veränderungen bringt die 3. Auflage mit sich. Dem bisherigen Alleinherausgeber Wolfgang Zöllner tritt Ulrich Noack als Mitherausgeber zur Seite. Aus dem Kreis der Verfasser scheiden Prof. Dr. Alfons Kraft und Prof. Dr. Gerd Geilen aus. Neu hinzutreten werden Dr. Barbara Dauner-Lieb, Professorin an der Universität zu Köln, und Dr. Tim Drygala, Professor an der Universität Leipzig. Dr. Andreas Cahn, Professor an der Universität Frankfurt/M, der schon in der 2. Auflage als Mitverfasser der Kommentierung der Bestimmungen über die Kommanditgesellschaft auf Aktien hinzugetreten ist, wird in der 3. Auflage die Bearbeitung weiterer Teile übernehmen. Die Erläuterungen der Regeln über die Europäische Gesellschaft (SE) werden neben Barbara Dauner-Lieb übernehmen Dr. Silja Maul, Rechtsanwältin in Frankfurt/M, Dr. Walter G. Paefgen, Privatdozent an der Universität Tübingen und Dr. Mathias M. Siems, Privatdozent an der Universität Düsseldorf.
Die 3. Auflage des Kölner Kommentars zum Aktiengesetz umfasst acht Bände und einen Einleitungsband. Es ist folgende Aufteilung vorgesehen:
Einleitungsband
Band 1: §§ EG AktG, 1-14, 23-75
Band 2: §§ 76-117
Band 3: §§ 118-147
Band 4 §§ (150, 152, 158, 160) 161, 179-240
Band 5: §§ 241-290
Band 6: §§ 15-22, 291-328, 327a-327f
Band 7: §§ 394-410
Band 8: Europäische Gesellschaft (SE)
Die Kommentierung umfasst, anders als in der 2. Auflage, das gesamte materielle Konzernrecht in einem Band ( §§ 15 - 22, 291 - 327 AktG). Hinzugefügt ist die Erläuterung der Regelung über den Ausschluss von Minderheitsaktionären (§§ 327 a - 327 f AktG), den sog. squeeze-out. Der Gesetzgeber hat sie in das Dritte Buch des AktG eingefügt, obgleich sie dem Unternehmensverbund weder systematisch noch praktisch zugehört. Den Abschluss bildet die traditionell dem Recht der verbundenen Unternehmen zugeordnete Regelung des § 328 AktG über wechselseitig verbundene Unternehmen. Da das Konzernrechnungslegungsrecht (früher §§ 329 - 338 AktG) nunmehr ausschließlich im HGB geregelt ist, umfasst der Band das gesamte Dritte Buch des Aktiengesetzes über Verbundene Unternehmen.
Die Kommentierung der §§ 15 - 22 AktG ist nicht mehr an der dem numerischen Ablauf der Paragraphenfolge des Gesetztes entsprechenden Stelle im Band 1 platziert, sondern in diesen Band eingefügt. Das entspricht einem praktischen Bedürfnis. Die in diesen Regelungen niedergelegten Begriffsbestimmungen und Mitteilungspflichten stehen mit den allgemeinen Vorschriften des Aktiengesetzes in keinerlei innerer Verbindung. Die zugehörigen Erläuterungen werden hingegen bei der Anwendung der §§ 291 ff. AktG ständig benötigt. Nicht verkannt wird dabei selbstverständlich, dass etwa der Abhängigkeitsbegriff des § 17 AktG für die Anwendung einer Reihe von Regelungen des Ersten Buches Bedeutung hat. Insoweit erschien es jedoch zumutbar, dass der Kommentarnutzer statt nach dem Band mit den Eingangsbestimmungen des Gesetzes nach dem Konzernrechtsband greifen muss.
Dass die 3. Auflage des Kommentars vor dem Abschluss der 2. Auflage begonnen wird, hat eine Reihe praktischer Gründe, unter denen die ständige Veränderung der gesetzlichen Regelungen in zentralen Bereichen der noch ausstehenden Kommentierungsabschnitte den wichtigsten bilden. Er hat dazu geführt, dass die Neukommentierung des Konzernrechts schneller abgeschlossen war. Mit der Veröffentlichung dieses fertigen Werkteils zu warten, bis die letzten Teilstücke der 2. Auflage veröffentlicht sind, wäre nicht sinnvoll gewesen.
Die 3. Auflage wird das bisher in Band 4 der 2. Auflage enthaltene Rechnungslegungsrecht und das dort im Band 6 mitenthaltene Konzernrechnungslegungsrecht nicht mehr weiterführen. Beide Teile werden in einen eigenen Kölner Kommentar zum Rechnungslegungsrecht ausgegliedert, der unter der Herausgeberschaft von Carsten Peter Claussen und Gerhard Scherrer stehen wird.
Auch personelle Veränderungen bringt die 3. Auflage mit sich. Dem bisherigen Alleinherausgeber Wolfgang Zöllner tritt Ulrich Noack als Mitherausgeber zur Seite. Aus dem Kreis der Verfasser scheiden Prof. Dr. Alfons Kraft und Prof. Dr. Gerd Geilen aus. Neu hinzutreten werden Dr. Barbara Dauner-Lieb, Professorin an der Universität zu Köln, und Dr. Tim Drygala, Professor an der Universität Leipzig. Dr. Andreas Cahn, Professor an der Universität Frankfurt/M, der schon in der 2. Auflage als Mitverfasser der Kommentierung der Bestimmungen über die Kommanditgesellschaft auf Aktien hinzugetreten ist, wird in der 3. Auflage die Bearbeitung weiterer Teile übernehmen. Die Erläuterungen der Regeln über die Europäische Gesellschaft (SE) werden neben Barbara Dauner-Lieb übernehmen Dr. Silja Maul, Rechtsanwältin in Frankfurt/M, Dr. Walter G. Paefgen, Privatdozent an der Universität Tübingen und Dr. Mathias M. Siems, Privatdozent an der Universität Düsseldorf.
Die 3. Auflage des Kölner Kommentars zum Aktiengesetz umfasst acht Bände und einen Einleitungsband. Es ist folgende Aufteilung vorgesehen:
Einleitungsband
Band 1: §§ EG AktG, 1-14, 23-75
Band 2: §§ 76-117
Band 3: §§ 118-147
Band 4 §§ (150, 152, 158, 160) 161, 179-240
Band 5: §§ 241-290
Band 6: §§ 15-22, 291-328, 327a-327f
Band 7: §§ 394-410
Band 8: Europäische Gesellschaft (SE)
Der Kölner Kommentar zum Aktiengesetz erscheint mit der 3. Auflage in der Reihe Kölner Kommentare zum Unternehmens- und Gesellschaftsrecht, herausgegeben von Professor Dr. Dr. h. c. Wolfgang Zöllner und Professor Dr. Ulrich Noack.
Der hiermit vorgelegte Band des Kölner Kommentars zum AktG führt den Kommentar in die 3. Auflage. Das Konzernrecht stellt das wohl am meisten von der Entwicklung in Rechtsprechung und Wissenschaft betroffene und veränderte Gebiet des Aktienrechts dar. Eine Neuauflage wurde deshalb von der Praxis sehnlich erwartet.
Die Kommentierung umfasst, anders als in der 2. Auflage, das gesamte materielle Konzernrecht in einem Band ( §§ 15 - 22, 291 - 327 AktG). Hinzugefügt ist die Erläuterung der Regelung über den Ausschluss von Minderheitsaktionären (§§ 327 a - 327 f AktG), den sog. squeeze-out. Der Gesetzgeber hat sie in das Dritte Buch des AktG eingefügt, obgleich sie dem Unternehmensverbund weder systematisch noch praktisch zugehört. Den Abschluss bildet die traditionell dem Recht der verbundenen Unternehmen zugeordnete Regelung des § 328 AktG über wechselseitig verbundene Unternehmen. Da das Konzernrechnungslegungsrecht (früher §§ 329 - 338 AktG) nunmehr ausschließlich im HGB geregelt ist, umfasst der Band das gesamte Dritte Buch des Aktiengesetzes über Verbundene Unternehmen.
Die Kommentierung der §§ 15 - 22 AktG ist nicht mehr an der dem numerischen Ablauf der Paragraphenfolge des Gesetztes entsprechenden Stelle im Band 1 platziert, sondern in diesen Band eingefügt. Das entspricht einem praktischen Bedürfnis. Die in diesen Regelungen niedergelegten Begriffsbestimmungen und Mitteilungspflichten stehen mit den allgemeinen Vorschriften des Aktiengesetzes in keinerlei innerer Verbindung. Die zugehörigen Erläuterungen werden hingegen bei der Anwendung der §§ 291 ff. AktG ständig benötigt. Nicht verkannt wird dabei selbstverständlich, dass etwa der Abhängigkeitsbegriff des § 17 AktG für die Anwendung einer Reihe von Regelungen des Ersten Buches Bedeutung hat. Insoweit erschien es jedoch zumutbar, dass der Kommentarnutzer statt nach dem Band mit den Eingangsbestimmungen des Gesetzes nach dem Konzernrechtsband greifen muss.
Dass die 3. Auflage des Kommentars vor dem Abschluss der 2. Auflage begonnen wird, hat eine Reihe praktischer Gründe, unter denen die ständige Veränderung der gesetzlichen Regelungen in zentralen Bereichen der noch ausstehenden Kommentierungsabschnitte den wichtigsten bilden. Er hat dazu geführt, dass die Neukommentierung des Konzernrechts schneller abgeschlossen war. Mit der Veröffentlichung dieses fertigen Werkteils zu warten, bis die letzten Teilstücke der 2. Auflage veröffentlicht sind, wäre nicht sinnvoll gewesen.
Die 3. Auflage wird das bisher in Band 4 der 2. Auflage enthaltene Rechnungslegungsrecht und das dort im Band 6 mitenthaltene Konzernrechnungslegungsrecht nicht mehr weiterführen. Beide Teile werden in einen eigenen Kölner Kommentar zum Rechnungslegungsrecht ausgegliedert, der unter der Herausgeberschaft von Carsten Peter Claussen und Gerhard Scherrer stehen wird.
Auch personelle Veränderungen bringt die 3. Auflage mit sich. Dem bisherigen Alleinherausgeber Wolfgang Zöllner tritt Ulrich Noack als Mitherausgeber zur Seite. Aus dem Kreis der Verfasser scheiden Prof. Dr. Alfons Kraft und Prof. Dr. Gerd Geilen aus. Neu hinzutreten werden Dr. Barbara Dauner-Lieb, Professorin an der Universität zu Köln, und Dr. Tim Drygala, Professor an der Universität Leipzig. Dr. Andreas Cahn, Professor an der Universität Frankfurt/M, der schon in der 2. Auflage als Mitverfasser der Kommentierung der Bestimmungen über die Kommanditgesellschaft auf Aktien hinzugetreten ist, wird in der 3. Auflage die Bearbeitung weiterer Teile übernehmen. Die Erläuterungen der Regeln über die Europäische Gesellschaft (SE) werden neben Barbara Dauner-Lieb übernehmen Dr. Silja Maul, Rechtsanwältin in Frankfurt/M, Dr. Walter G. Paefgen, Privatdozent an der Universität Tübingen und Dr. Mathias M. Siems, Privatdozent an der Universität Düsseldorf.
Die 3. Auflage des Kölner Kommentars zum Aktiengesetz umfasst acht Bände und einen Einleitungsband. Es ist folgende Aufteilung vorgesehen:
Einleitungsband
Band 1: §§ EG AktG, 1-14, 23-75
Band 2: §§ 76-117
Band 3: §§ 118-147
Band 4 §§ (150, 152, 158, 160) 161, 179-240
Band 5: §§ 241-290
Band 6: §§ 15-22, 291-328, 327a-327f
Band 7: §§ 394-410
Band 8: Europäische Gesellschaft (SE)
