Das Patentgesetz (PatG) regelt in Deutschland die Erteilung, den Schutz und die Durchsetzung von Patenten. Es definiert die Voraussetzungen für die Patentierbarkeit (Neuheit, erfinderische Tätigkeit, gewerbliche Anwendbarkeit) und den Anmeldeprozess beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Zudem enthält es Vorschriften zu Patentverletzungen, Lizenzen, Einsprüchen und Nichtigkeitsklagen. Ein erteiltes Patent gewährt dem Inhaber für maximal 20 Jahre ein exklusives Nutzungsrecht.
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