Das geplante BilMoG wird gravierende Auswirkungen auf die Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen haben. Der Ausweis der Pensionsverpflichtungen wird realistischer als bisher. Der Gesetzentwurf fordert u.a. die Bewertung der Rückstellung mit dem Erfüllungsbetrag. Der Rechnungszins zur Abzinsung der Rückstellung ist künftig nicht mehr statisch.
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