Das Personalausweisgesetz (PAuswG) verpflichtet deutsche Staatsangehörige ab dem 16. Lebensjahr, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen. Es regelt die Ausstellung, Form, Gültigkeit und Nutzung des Ausweises, einschließlich der elektronischen Identitätsfunktion (eID), die zur sicheren Identifikation im Internet genutzt werden kann. Zudem enthält das Gesetz Vorschriften zum Lichtbild, zur Speicherung biometrischer Daten (z. B. Fingerabdrücke) sowie zu Zugriffsrechten von Behörden und zur Datensicherheit. Das PAuswG trägt damit wesentlich zur Sicherstellung der Identitätsfeststellung, zur Digitalisierung von Verwaltungsleistungen und zum Datenschutz bei.
Bitte wählen Sie Ihr Anliegen aus.
Rechnungen
Retourenschein anfordern
Bestellstatus
Storno







