Die Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft (DRG) entstand 1924 im Gefolge des Dawes-Planes. Nach ihrer quasi Privatisierung und teilweisen Verpfändung wurde die noch junge Deutsche Reichsbahn zu jährlichen Reparationszahlungen herangezogen. Rationalisierung, Personalfreisetzungen und Kürzungen sozialer Besitzstände sollten ihre Solvenz sichern. Die DRG erzielte neben einem spürbaren Personalabbau beachtliche technisch-technologische Erfolge bei der Modernisierung. Indes relativierten die Altlasten des Krieges und die sozial-ökonomische Realität der zwanziger Jahre alle Bemühungen. Vor allem explodierende Pro-Kopf-Personalkosten erforderten drastische Einsparungen bei Investitionen für Fahrzeuge und Verkehrsanlagen. Mit der Weltwirtschaftskrise endete die Rolle der Reichsbahn als Reparationsgesellschaft.
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