Das Personalvertretungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (PersVG M-V) regelt die Mitbestimmung und Beteiligung der Personalräte in den öffentlichen Verwaltungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Es legt fest, wie Personalräte gewählt werden, welche Rechte und Pflichten sie haben und in welchen Angelegenheiten sie mitbestimmen dürfen. Zudem enthält das Gesetz Bestimmungen zur Zusammenarbeit zwischen Dienststellen und Personalvertretungen, zu Konfliktlösungsverfahren sowie zum Schutz von Personalratsmitgliedern. Ziel ist es, die Interessen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst zu wahren und eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Dienststellenleitungen sicherzustellen.
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