Verbandsklagen im Verwaltungsprozess haben nicht allein altruistische Gestalt. Gewiss: Sie sind ganz überwiegend objektiv-rechtlich ausgestaltet und als solche in unterschiedlichen Rechtsbereichen normiert. Das Bundesverwaltungsgericht hat jedoch Umweltverbänden in seiner Entscheidung zur Darmstädter Luftreinhalteplanung auch prokuratorische Rechte und damit einen subjektiv-rechtlichen Gerichtszugang zugesprochen. Diese besondere Rechtsstellung der Verbände ist ein Novum im verwaltungsgerichtlichen Verbandsrechtsschutz und kann Rechtsschutzlücken des engen Anwendungsbereichs des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes schließen. Sie birgt für Verbandsklagen Entwicklungspotenzial, das die Arbeit gerade in Zeiten der auf den Schutz höchstpersönlicher Rechtsgüter gerichteten Klimaklagen in subjektiv-rechtlicher Hinsicht ermittelt. Die Untersuchung vergleicht hierbei Verbandsklagen in ausgewählten Rechtsbereichen und analysiert ihre Funktion im demokratischen System.
»So ist eine lesenswerte Abhandlung zu einem spannenden Thema mit einem bewusst nicht auf dem überindividuellen Rechtsschutz liegenden Fokus entstanden, die viele interessante Fragen zusammenführt, sorgfältig aufarbeitet und breit und umfassend beleuchtet.« Prof. Dr. Silvia Pernice-Warnke, in: Die Verwaltung, 1/2025