Die Rechtsprechung beschäftigt sich seit über 100 Jahren mit der Pfändung zweckgebundener Forderungen. Trotz dieser großen Praxisrelevanz ist das Problem bisher nicht gelöst. Übergreifende Grundsätze fehlen. Vor diesem Hintergrund stellt die Arbeit, ausgehend von den wichtigsten Fallgruppen, allgemeine Leitlinien auf.
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