Das Pfandbriefgesetz (PfandBG) regelt in Deutschland die Emission und den Schutz von Pfandbriefen. Pfandbriefe sind durch Vermögenswerte gedeckte Schuldverschreibungen, die von Kreditinstituten ausgegeben werden. Das Gesetz legt fest, welche Vermögenswerte als Deckung dienen können, definiert Anforderungen an das Risikomanagement und die Transparenz der Emittenten und stellt sicher, dass Pfandbriefe auch im Insolvenzfall des Emittenten abgesichert sind. Ziel des PfandBG ist es, ein hohes Maß an Sicherheit für Investoren zu gewährleisten und das Vertrauen in den Pfandbriefmarkt zu stärken.
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