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Ein Veranstaltungsgesetz, das hinsichtlich der Sicherheitsgewährleistung dezidiert Verantwortlichkeiten regelt, existiert nicht. Die Arbeit geht daher der Frage nach, woraus sich eine solche öffentlich-rechtliche Pflicht des Veranstalters ergibt. Eine ausdrückliche - allerdings bereichsspezifische - Regelung findet sich allein im Bauordnungsrecht. Den Schwerpunkt der Untersuchung und die Grundlage für eine Begründung der Verantwortlichkeit des Veranstalters bildet daher das allgemeine Gefahrenabwehrrecht. Die Arbeit beleuchtet neben den derzeit diskutierten Ansätzen insbesondere die im…mehr

Produktbeschreibung
Ein Veranstaltungsgesetz, das hinsichtlich der Sicherheitsgewährleistung dezidiert Verantwortlichkeiten regelt, existiert nicht. Die Arbeit geht daher der Frage nach, woraus sich eine solche öffentlich-rechtliche Pflicht des Veranstalters ergibt. Eine ausdrückliche - allerdings bereichsspezifische - Regelung findet sich allein im Bauordnungsrecht. Den Schwerpunkt der Untersuchung und die Grundlage für eine Begründung der Verantwortlichkeit des Veranstalters bildet daher das allgemeine Gefahrenabwehrrecht. Die Arbeit beleuchtet neben den derzeit diskutierten Ansätzen insbesondere die im Veranstaltungskontext bisher weitgehend ausgeblendete Legalisierungswirkung von Genehmigungen. Im Ergebnis kann genehmigungskonformes Veranstalterverhalten mitunter die Verantwortlichkeit für mittelbar verursachte Gefahren, etwa Fanausschreitungen, ausschließen. Ferner zeigt die Arbeit auf, inwieweit in solchen Fällen Schwierigkeiten bestehen, den Veranstalter als Nichtstörer in Anspruch zu nehmen.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Rezensionen
»Weidemann hat sich mit viel Hingabe der Untersuchung der öffentlich-rechtlichen Pflichten von privaten Veranstaltern von Großveranstaltungen gewidmet und ein umfangreiches und facettenreiches Werk vorgelegt. Die rechtlichen Diskussionen der verschiedenen Rechtsgrundlagen sind differenziert und eingehend.[...]« Dr. Immo Graf, in: Zeitschrift für das Gesamte Sicherheitsrecht, Heft 5/2020

»Fazit: Wer als Veranstalter Großveranstaltungen organisiert und durchführt oder aber, wer auf Behördenebene Gefahrenprognosen erstellt und erforderliche Genehmigungen erteilt, findet in dem umfangreichen Werk Lösungen auf zahlreiche Einzelfragen, weiterführende Literatur und umfangreiche Rechtsprechung.« Dr. Dr. Frank Ebert, in: Thüringer Verwaltungsblätter, Heft 11/2019

»Das Werk ist für alle Verantwortlichen auf dem Veranstaltungssektor eine Pflichtlektüre. Das Buch sollte auch Eingang in die themenbezogene Aus- und Fortbildung finden, da die rechtlichen Problemstellungen auf einem hohen wissenschaftlichen Niveau diskutiert und behandelt werden. Meine Empfehlung ist: Erwerben, lesen und in der Praxis umsetzen.« Prof. Marcel Kuhlmey, in: Publicus, online abrufbar seit 20.05.2019 (https://publicus.boorberg.de/pflicht-zur-sicherheit/)