Das Thüringer Polizeiaufgabengesetz (PAG) regelt die Befugnisse und Aufgaben der Polizei zur Gefahrenabwehr und zum Schutz der öffentlichen Sicherheit. Es legt fest, unter welchen Bedingungen polizeiliche Maßnahmen wie Identitätsfeststellungen, Durchsuchungen, Platzverweise oder Gewahrsamnahmen erfolgen dürfen. Zudem enthält das Gesetz Vorschriften zur Anwendung unmittelbaren Zwangs, einschließlich des Einsatzes von Waffen und anderen Zwangsmitteln. Die Datenverarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten durch die Polizei sind ebenfalls geregelt, um sowohl effektive Gefahrenabwehr als auch den Datenschutz sicherzustellen. Das PAG sieht zudem vor, dass Betroffene Rechtsmittel gegen polizeiliche Maßnahmen einlegen können, um deren Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen.
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