Die Problematik individueller Arbeitskonflikte ist eine logische Folge, die den Arbeitnehmern Schaden zufügt, da sie diese in Arbeitslosigkeit und berufliche Instabilität stürzt. Sie kann kollektiver oder individueller Natur sein - "individueller Arbeitskonflikt" - und das Verfahren zu ihrer Beilegung umfasst zwei Stufen: die administrative Phase und die gerichtliche Phase, schließlich die Auswirkungen des Verfahrens auf die gerichtliche Klage. Tatsächlich ist das Eingreifen der Arbeitsaufsichtsbehörde sehr wichtig, da die meisten Arbeitgeber Arbeitnehmer ohne Vorankündigung oder Abmahnung, d. h. ohne triftigen Grund, entlassen. Einige stützen sich dabei stark auf Gerüchte, ohne jedoch über konkrete Beweise zu verfügen. Außerdem macht diese Situation keine Lust zu arbeiten, denn wenn Sie einen ähnlichen Fall mit dem Arbeitgeber haben, können Sie nicht Recht bekommen, da der Arbeitgeber immer die Möglichkeit hat, Sie zu zwingen. Aus diesem Grund ist es selbst dann, wenn die Arbeitsaufsichtsbehörde eine Schlichtung vornehmen kann, am besten, die endgültige Abrechnung zu verlangen.
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