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Fragen der internationalen Zuständigkeit haben sich zu einem typischen Streitpunkt kapitalmarktrechtlicher Haftungsprozesse entwickelt. In seiner vielkritisierten Melzer-Entscheidung ist der Europäische Gerichtshof einer wechselseitigen Zurechnung der Tatbeiträge mehrerer Schädiger entgegengetreten und hat entschieden, dass jeder Beteiligte eines arbeitsteilig verwirklichten Delikts gemäß Art. 7 Nr. 2 EuGVVO am Ort seines eigenen Tatbeitrags, nicht aber an den Handlungsorten anderer Deliktsbeteiligter verklagt werden kann. Die Untersuchung stellt diese Rechtsprechung auf den Prüfstand und…mehr

Produktbeschreibung
Fragen der internationalen Zuständigkeit haben sich zu einem typischen Streitpunkt kapitalmarktrechtlicher Haftungsprozesse entwickelt. In seiner vielkritisierten Melzer-Entscheidung ist der Europäische Gerichtshof einer wechselseitigen Zurechnung der Tatbeiträge mehrerer Schädiger entgegengetreten und hat entschieden, dass jeder Beteiligte eines arbeitsteilig verwirklichten Delikts gemäß Art. 7 Nr. 2 EuGVVO am Ort seines eigenen Tatbeitrags, nicht aber an den Handlungsorten anderer Deliktsbeteiligter verklagt werden kann. Die Untersuchung stellt diese Rechtsprechung auf den Prüfstand und zeigt Perspektiven für eine spezifisch zuständigkeitsrechtliche Behandlung des Fragenkreises von Täterschaft und Teilnahme. Unter Berücksichtigung kartellrechtlicher Parallelprobleme gelangt die Untersuchung zu dem Ergebnis, dass der Gerichtsstand am Handlungsort einer allgemeingültigen Beteiligungsdogmatik nach materiell-rechtlichem Vorbild nicht zugänglich ist, sondern die eigenständigen Zwecke des internationalen Zuständigkeitsrechts eine nach Deliktstypen differenzierende Lösung erfordern.
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Autorenporträt
Raphael Höll studierte Rechtswissenschaften mit Schwerpunkt im Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrecht an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und der Université de Lausanne. Nach Abschluss der Ersten juristischen Prüfung im Jahr 2017 absolvierte er den juristischen Vorbereitungsdienst am Landgericht Heidelberg sowie im Jahr 2019 die Zweite juristische Staatsprüfung. Seit Oktober 2020 ist er als Rechtsanwalt in einer Wirtschaftskanzlei in Stuttgart tätig.