Freiheitliche Demokratie beruht auf psychischen Voraussetzungen, die juristisch unzureichend reflektiert sind. Markus Kern entwickelt ein interdisziplinäres Konzept psychischer Integrität, das an den Grundlagen und Bedingungen demokratischer Freiheitlichkeit orientiert ist. Die Psyche gilt juristisch und philosophisch als epistemische Perspektive des Subjekts. Ergänzend tritt psychoanalytisch das Unbewusste sowie sozialwissenschaftlich die Verwebung mit gesellschaftlichen Strukturen hinzu. Diese vielschichtige, kontextualisierte Subjektivität prägt die Ausgestaltung von Grundrechten, Demokratie und Menschenwürde. Die Gewährleistung dieser impliziten Voraussetzungen des Rechts erfordert drei Prinzipien psychischer Integrität, in je individueller und kollektiver Dimension: Manipulationsfreiheit, psychosoziale Gesundheit und Eigenverantwortlichkeit. Sie verkörpern Schutzbedürfnisse hinsichtlich der Einflüsse von außen und von innen sowie bezüglich eines selbstbestimmten Selbstverhältnisses. Das Schutzgut ist zugleich entwicklungsoffen. Es verweist übergreifend auf ein Erfordernis der Reflexion hegemonialer Machtstrukturen. Radikaldemokratische Analysen zeigen jedoch, dass gesellschaftliche Emanzipation notwendig unabgeschlossen bleibt. Positivrechtlich verortet Markus Kern psychische Integrität im allgemeinen Persönlichkeitsrecht (individuell), im Demokratieprinzip (kollektiv) sowie in der Transparenz des Prozesses politischer Willensbildung (konzeptionell). Erforderlich ist ein fortlaufender, selbstreflexiver Prozess der Freiheitssicherung.
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