Am 1.1.1995 ist das Pflegeversicherungsgesetz in Kraft getreten. Es fordert von den Dienstleistungsunternehmen im sozialen Sektor die Beteiligung an Maßnahmen zur Qualitätssicherung. Um im expandierenden Bereich, besonders der Altenpflege, konkurrenzfähig zu bleiben und die wirtschafliche Existenz solcher Einrichtungen dauerhaft zu sichern, muss sich die gemeinnützige Arbeit in der Altenpflege stärker als bisher auch an marktwirtschaftlichen Aspekten orientieren. Um im expandierenden Bereich, besonders der Altenpflege, konkurrenzfähig zu bleiben und die wirtschafliche Existenz solcher Einrichtungen dauerhaft zu sichern, muss sich die gemeinnützige Arbeit in der Altenpflege stärker als bisher auch an marktwirtschaftlichen Aspekten orientieren.
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