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Die Vorstellung, modernes Recht sei eng an die politische Organisationsform des Staates gebunden, verliert in jüngster Zeit immer mehr an Plausibilität: Transnationale Unternehmen schaffen sich in vielen Bereichen ihre eigenen Regeln und tragen Konflikte vor privat vereinbarten Schiedsgerichten aus. Globale Systeme wie der internationale Finanzmarkt oder das Internet regulieren sich weitgehend selbst, der Staat bestimmt allenfalls die Randbedingungen. Regierungen treffen Vereinbarungen untereinander – G 8, G 20 –, die keine völkerrechtlichen Verträge im herkömmlichen Sinne sind. Inwiefern…mehr

Produktbeschreibung
Die Vorstellung, modernes Recht sei eng an die politische Organisationsform des Staates gebunden, verliert in jüngster Zeit immer mehr an Plausibilität: Transnationale Unternehmen schaffen sich in vielen Bereichen ihre eigenen Regeln und tragen Konflikte vor privat vereinbarten Schiedsgerichten aus. Globale Systeme wie der internationale Finanzmarkt oder das Internet regulieren sich weitgehend selbst, der Staat bestimmt allenfalls die Randbedingungen. Regierungen treffen Vereinbarungen untereinander – G 8, G 20 –, die keine völkerrechtlichen Verträge im herkömmlichen Sinne sind. Inwiefern handelt es sich hier noch um Recht und welche Rolle spielt dabei der Staat? Ein Blick in die Rechtsgeschichte zeigt, dass es stets eine Pluralität des Rechts und der rechtsetzenden Autoritäten gab.
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Autorenporträt
Klaus Günther ist Professor für Rechtstheorie, Strafrecht und Strafprozessrecht am Institut für Kriminalwissenschaften und Rechtsphilosophie im Fachbereich Rechtswissenschaft der Goethe-Universität Frankfurt. Außerdem ist er Projektleiter am Forschungsinstitut Gesellschaftlicher Zusammenhalt, Mitglied im Kollegium des Instituts für Sozialforschung sowie Principal Investigator am Forschungszentrum »Normative Ordnungen« an der Goethe-Universität Frankfurt.