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Die Frankfurter Auschwitz-Prozesse sollten die deutsche Gesellschaft mit der Realität des Holocaust konfrontieren. Doch die Urteile des Landgerichts Frankfurt wirkten jahrzehntelang hemmend auf die Strafverfolgung von NS-Verbrechen, obschon es bereits damals abweichende Rechtsprechung deutscher Gerichte gab. Der enge Tatbegriff und strenge Anforderungen an die tatbestandliche Beihilfe führten dazu, dass viele Täter straflos blieben - etwa einfache Lagerbedienstete. Diese restriktive Rechtsprechung war wohl auch Ausdruck einer gesellschaftlichen Schlussstrichmentalität. Erst das späte Umdenken,…mehr

Produktbeschreibung
Die Frankfurter Auschwitz-Prozesse sollten die deutsche Gesellschaft mit der Realität des Holocaust konfrontieren. Doch die Urteile des Landgerichts Frankfurt wirkten jahrzehntelang hemmend auf die Strafverfolgung von NS-Verbrechen, obschon es bereits damals abweichende Rechtsprechung deutscher Gerichte gab. Der enge Tatbegriff und strenge Anforderungen an die tatbestandliche Beihilfe führten dazu, dass viele Täter straflos blieben - etwa einfache Lagerbedienstete. Diese restriktive Rechtsprechung war wohl auch Ausdruck einer gesellschaftlichen Schlussstrichmentalität. Erst das späte Umdenken, etwa im Fall Demjanjuk, ermöglichte neue Verfahren - wenn auch nur gegen nachrangige Beteiligte. Die Untersuchung zeigt: Eine klare juristische Fassung staatlich organisierter Verbrechen ist unerlässlich - nicht nur für die Aufarbeitung der NS-Zeit, sondern auch für die strafrechtliche Bewertung moderner Staatskriminalität.
Autorenporträt
Patrick Krampitz studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln und schloss sein Studium im Jahr 2016 mit dem Schwerpunktbereich Kriminologie, Jugendkriminalrecht, Strafvollzug ab. Während seiner Promotionsphase arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer führenden deutschen Wirtschaftskanzlei in Köln sowie als wissenschaftliche Hilfskraft an der Universität zu Köln, bevor er nach dem Referendariat seine Tätigkeit als Rechtsanwalt in einer renommierten Kölner Umweltrechtsboutique aufnahm.