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Untersuchungsgegenstand dieser Arbeit ist die rechtsgeschäftliche Verkehrsfähigkeit des Urheberpersönlichkeitsrechts, die schlagwortartig unter den Begriffen Verzichtbarkeit und Übertragbarkeit in Rechtsprechung und Lehre diskutiert wird. Die insoweit rechtstechnisch möglichen Formen werden auch unter Berücksichtigung der Kommerzialisierungstendenzen bei bürgerlich-rechtlichen Persönlichkeitsrechten, des Dogmas der Unübertragbarkeit höchstpersönlicher Rechte sowie der aktuellen technischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen urheberrechtlichen Schaffens überprüft. Nach Bestimmung des…mehr

Produktbeschreibung
Untersuchungsgegenstand dieser Arbeit ist die rechtsgeschäftliche Verkehrsfähigkeit des Urheberpersönlichkeitsrechts, die schlagwortartig unter den Begriffen Verzichtbarkeit und Übertragbarkeit in Rechtsprechung und Lehre diskutiert wird. Die insoweit rechtstechnisch möglichen Formen werden auch unter Berücksichtigung der Kommerzialisierungstendenzen bei bürgerlich-rechtlichen Persönlichkeitsrechten, des Dogmas der Unübertragbarkeit höchstpersönlicher Rechte sowie der aktuellen technischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen urheberrechtlichen Schaffens überprüft. Nach Bestimmung des Inhalts und der Reichweite von Rechtsgeschäften über die einzelnen urheberpersönlichkeitsrechtlichen Befugnisse findet eine abschließende Bewertung vor dem Hintergrund der vorangegangenen Gesamtschau und Analyse des französischen und US-amerikanischen Rechts statt.
Autorenporträt
Die Autorin: Stefanie Matanovic, geboren 1974 in Bonn, studierte Rechtswissenschaften in Bonn und Liège. Nach dem Referendariat in Berlin und New York folgte 2005 die Promotion an der Technischen Universität Dresden. Derzeit ist die Autorin als Juristin in der Rechtsabteilung einer Forschungseinrichtung tätig.
Rezensionen
"Abschliessend kann festgehalten werden, dass das Verdienst der vorliegenden Arbeit weniger in ihrer rechtsvergleichenden Ausrichtung als vielmehr in ihrer sorgfältigen, detaillierten und überzeugenden Aufarbeitung der Dogmatik der Rechtsgeschäfte über einzelne urheberpersönlichkeitsrechtliche Befugnisse nach deutschem Recht liegt, was entsprechend Anerkennung verdient." (Cyrill P. Rigamonti, UFITA, Archiv für Urheber- und Medienrecht)