Das Rechtspflegergesetz (RPflG) regelt die Aufgaben, Zuständigkeiten und Befugnisse der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in der deutschen Justiz. Rechtspfleger übernehmen sachlich selbstständige Tätigkeiten in der freiwilligen Gerichtsbarkeit, in Zwangsvollstreckungsverfahren, Registersachen, Nachlassangelegenheiten, Grundbuchsachen und vielen weiteren Bereichen. Sie entlasten Richterinnen und Richter, arbeiten eigenverantwortlich und treffen Entscheidungen mit rechtlicher Wirkung.
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