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Die Arbeit ergründet, inwieweit Gerichtsentscheidungen rechtswegübergreifend Bindungswirkungen entfalten. Im Fokus steht dabei die materielle Rechtskraft als die in allen Verfahrensordnungen maßgebliche Bindungswirkung. Beleuchtet werden darüber hinaus Bindungswirkungen gegenüber Nebenbeteiligten, insbesondere die Interventionswirkung. Als Grundbedingung wird ein für alle Verfahrensordnungen einheitlicher Streitgegenstandsbegriff erarbeitet, der sich vor allem auf die Erkenntnis stützt, dass Schuld und Haftung unterschiedliche Streitgegenstände bilden. Auf dieser Grundlage bestimmen sich die…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit ergründet, inwieweit Gerichtsentscheidungen rechtswegübergreifend Bindungswirkungen entfalten. Im Fokus steht dabei die materielle Rechtskraft als die in allen Verfahrensordnungen maßgebliche Bindungswirkung. Beleuchtet werden darüber hinaus Bindungswirkungen gegenüber Nebenbeteiligten, insbesondere die Interventionswirkung. Als Grundbedingung wird ein für alle Verfahrensordnungen einheitlicher Streitgegenstandsbegriff erarbeitet, der sich vor allem auf die Erkenntnis stützt, dass Schuld und Haftung unterschiedliche Streitgegenstände bilden. Auf dieser Grundlage bestimmen sich die Rechtswegzuständigkeiten für haftungsrechtliche Streitigkeiten. Im Besonderen Teil werden die gewonnenen Erkenntnisse auf einigen Feldern typischer Rechtswegverzweigungen erprobt, nämlich der Aufrechnung mit rechtswegfremden Forderungen, dem Adhäsionsverfahren sowie unterschiedlichen Formen rechtswegfremder Schuldbestärkung.
Autorenporträt
Robert Korves wurde an der Ruhr-Universität Bochum 2014 mit einer intradisziplinären Arbeit über Eigentumsunfähige Sachen promoviert und habilitierte sich dort 2023 mit einer Schrift über rechtswegübergreifende Bindungswirkungen. Forschungsaufenthalt an der Universität Kyoto sowie Lehrstuhlvertretungen an der Humboldt-Universität zu Berlin sowie der Goethe-Universität Frankfurt a. M. Seine Forschungsinteressen liegen in den Kernbereichen des Bürgerlichen Rechts, dem Prozessrecht in seiner ganzen Breite, im Totenrecht sowie der Rechtsvergleichung insbesondere mit Blick auf die japanische und chinesische Rechtsordnung.