Der Autor befasst sich seit der Frühzeit seiner wissenschaftlichen Forschung mit Methodenfragen. Aus der Orientierung seiner rechtswissenschaftlichen Denkweise am studium generale pflegt er eine empirische juristische Methode, die das Recht als ein komplexes sinn- und zweckhaftes, kulturell-soziales Phänomen voraussetzt. Die Vorträge, Stellungnahmen und Problemstudien sind Beispiele für die Anwendung dieser Denkweise. Die Themen erstrecken sich von verfassungsrechtlichen Grundfragen der Organisation des Staates über Rechtsstaatsuntersuchungen, Grundrechtsstudien und Parlamentsrechtsanalysen zu Fragen des Verhältnisses von Staatsrecht und Völkerrecht. Dabei wird dem Politischen als dem Urelement des Verfassungsrechts ein besonderes Augenmerk zugewendet. Mittelpunkt der Untersuchungen ist der freie Mensch in den Ordnungszusammenhängen der Verfassung. Diese Studien gewähren einen aufschlussreichen Einblick in die wirklichkeitsnahe juristische Arbeits - und Denkweise eines wegweisenden Vertreters der österreichischen Rechtswissenschaft.
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