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Regelverstoß im Lebensmittelrecht
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Das 12. Symposium zum Lebensmittelrecht beschäftigt sich mit dem Regelverstoß im Lebensmittelrecht. Behandelt werden verfassungsrechtliche Anforderungen an die Informationstätigkeit der Lebensmittelbehörden, aktuelle Tendenzen im Schutz von Whistleblowern, strafrechtliche Aspekte des Food Fraud sowie Fragen der Gebühren für Überwachungsmaßnahmen.Aus dem Inhalt:Pflicht zur Veröffentlichung bestimmter Informationen bei Verdacht von Regelverstößen in § 40 Ia LFGB - Änderungsvorschläge - Missbrauchsgefahr und Risiken für den Whistleblower - Stärkung des Schutzes von Hinweisgebern auf EU-Ebene aus…mehr

Produktbeschreibung
Das 12. Symposium zum Lebensmittelrecht beschäftigt sich mit dem Regelverstoß im Lebensmittelrecht. Behandelt werden verfassungsrechtliche Anforderungen an die Informationstätigkeit der Lebensmittelbehörden, aktuelle Tendenzen im Schutz von Whistleblowern, strafrechtliche Aspekte des Food Fraud sowie Fragen der Gebühren für Überwachungsmaßnahmen.Aus dem Inhalt:Pflicht zur Veröffentlichung bestimmter Informationen bei Verdacht von Regelverstößen in § 40 Ia LFGB - Änderungsvorschläge - Missbrauchsgefahr und Risiken für den Whistleblower - Stärkung des Schutzes von Hinweisgebern auf EU-Ebene aus VO (EU) 2017/625 - Verbot der Irreführung in Bezug auf Lebensmittel nach Art. 7 VO (EG) 1169/2011 (Darstellung des Geltungsbereichs, des geschützten Personenkreises und weiterer Gesetzesgrundlagen) - Strafbarkeit und Rechtsfolgen - Schutzkonzepte vor Täuschung und Irreführung im Lebensmittelbereich (u.a. Definition von Food-Fraud) - Besonderer Unrechtsgehalt von Food-Fraud-Konstellationen - Europarechtliche Ausgangslage - Verfassungsrechtliche Grenzen - Gebührenrechtliche Grenze
Autorenporträt
Der Verein zur Förderung der Forschungsstelle für Europäisches und Deutsches Lebens- und Futtermittelrecht an der Philipps-Universität zu Marburg e.V. unterstützt die Arbeit der Forschungsstelle. Er arbeitet zusätzlich eng mit dem Hessischen Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz zusammen.