Dass gesellschaftliche, ökonomische oder ökologische Folgen einer juristischen Entscheidung für die Findung und Begründung solcher Entscheidungen relevant sind, hat die Rechtswissenschaft erkannt. Dies gilt gerade vor dem Hintergrund, dass solche Folgen bereits seit geraumer Zeit bei der (gerichtlichen) Entscheidungsfindung verwendet werden. Dennoch ist innerhalb der Rechtswissenschaft keine praktische Methode für die Berücksichtigung von Folgen bei der Rechtsanwendung entwickelt worden. Diese Lücke wird mit der Untersuchung geschlossen, indem ein Begriffssystem entwickelt wird, das die…mehr
Dass gesellschaftliche, ökonomische oder ökologische Folgen einer juristischen Entscheidung für die Findung und Begründung solcher Entscheidungen relevant sind, hat die Rechtswissenschaft erkannt. Dies gilt gerade vor dem Hintergrund, dass solche Folgen bereits seit geraumer Zeit bei der (gerichtlichen) Entscheidungsfindung verwendet werden. Dennoch ist innerhalb der Rechtswissenschaft keine praktische Methode für die Berücksichtigung von Folgen bei der Rechtsanwendung entwickelt worden. Diese Lücke wird mit der Untersuchung geschlossen, indem ein Begriffssystem entwickelt wird, das die Möglichkeit für die Berücksichtigung von Folgen im gesamten Prozess der Rechtsanwendung und in Zusammenhang mit mehreren Argumentationsformen aufzeigt. In der Arbeit werden eigene Arbeitsschritte für die Folgenberücksichtigung entwickelt, anhand derer die Berücksichtigung von Folgen innerhalb des Zivilprozesses untersucht und die dabei entstehenden Herausforderungen beleuchtet werden.
Georg Joecker studierte von 2012 bis 2017 Rechtswissenschaften an der Universität Passau. Von 2015 bis 2017 war er studentische Hilfskraft am Lehrstuhl von Prof. Dr. Sebastian Martens. Nach dem juristischen Vorbereitungsdienst beim Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg (2017-2020) mit Stationen in Berlin und Madrid war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Dr. Armin Hatje an der Universität Hamburg promotionsbegleitend tätig (2020-2023). Seit 2023 Tätigkeit als Rechtsanwalt in Hamburg.
Inhaltsangabe
A. EinleitungB. Theoretischer TeilBegriffsbildung und Begriffssystem - Folgenberücksichtigung und richterliche Rechtsanwendung - Grenzen der richterlichen Rechtsanwendung - Arbeitsschritte der Folgenberücksichtigung - Begründung für die FolgenberücksichtigungC. Praktischer TeilTerminologie und dogmatische Einordnung - Folgenprognose im Zivilprozess - Begründungsanforderungen an zivilprozessuale Urteile bei der Folgenberücksichtigung - Rechtliches Gehör der Parteien bei der Folgenberücksichtigung - Kosten des VerfahrensD. Kritik an der Berücksichtigung von Folgen in der RechtsanwendungFehlende verfassungsrechtliche Berechtigung von Gerichten zur Berücksichtigung von Folgen - Legitimationsverlust der Rechtsprechung durch Berücksichtigung von Folgen - Fehlende Funktionalität der Rechtsprechung - Praktische Undurchführbarkeit der FolgenberücksichtigungE. Schluss
A. EinleitungB. Theoretischer TeilBegriffsbildung und Begriffssystem - Folgenberücksichtigung und richterliche Rechtsanwendung - Grenzen der richterlichen Rechtsanwendung - Arbeitsschritte der Folgenberücksichtigung - Begründung für die FolgenberücksichtigungC. Praktischer TeilTerminologie und dogmatische Einordnung - Folgenprognose im Zivilprozess - Begründungsanforderungen an zivilprozessuale Urteile bei der Folgenberücksichtigung - Rechtliches Gehör der Parteien bei der Folgenberücksichtigung - Kosten des VerfahrensD. Kritik an der Berücksichtigung von Folgen in der RechtsanwendungFehlende verfassungsrechtliche Berechtigung von Gerichten zur Berücksichtigung von Folgen - Legitimationsverlust der Rechtsprechung durch Berücksichtigung von Folgen - Fehlende Funktionalität der Rechtsprechung - Praktische Undurchführbarkeit der FolgenberücksichtigungE. Schluss
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