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Bis zur Umsetzung der europäischen Verbraucherrechterichtlinie in das BGB verwies 357 BGB hinsichtlich der Folgen der Ausübung des verbraucherprivatrechtlichen Widerrufsrechts auf das Rücktrittsfolgenrecht in
346 ff. BGB. Der nationale Gesetzgeber hat sich dann im Zuge der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie dazu entschlossen, die Widerrufsfolgen separat zu regeln. Das deutsche Recht verfügt nun über ein eigenständiges Reglement zur Rückabwicklung nach dem Widerruf der Willenserklärung. Jonas David Brinkmann nimmt in seiner Arbeit eine Bewertung dieser gesetzgeberischen Entscheidung…mehr

Produktbeschreibung
Bis zur Umsetzung der europäischen Verbraucherrechterichtlinie in das BGB verwies
357 BGB hinsichtlich der Folgen der Ausübung des verbraucherprivatrechtlichen Widerrufsrechts auf das Rücktrittsfolgenrecht in

346 ff. BGB. Der nationale Gesetzgeber hat sich dann im Zuge der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie dazu entschlossen, die Widerrufsfolgen separat zu regeln. Das deutsche Recht verfügt nun über ein eigenständiges Reglement zur Rückabwicklung nach dem Widerruf der Willenserklärung. Jonas David Brinkmann nimmt in seiner Arbeit eine Bewertung dieser gesetzgeberischen Entscheidung vor. Er geht insbesondere der Frage nach, ob es für die einzelnen voneinander abweichenden Regelungen im Feld der Rückabwicklung nach Rücktritt respektive Widerruf sachliche Argumente gibt. Dazu unternimmt er nichts weniger als den Versuch einer Systematisierung des diffizilen Rücktritts- und Widerrufsrechts und der entsprechenden Rechtsfolgen. Im Ergebnis wird die "Entkopplung" des Rücktritts- und Widerrufsfolgenrechts als zweckmäßig eingestuft.
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Autorenporträt
Jonas David Brinkmann studierte Rechtswissenschaft in Bielefeld. Nach dem ersten Staatsexamen 2012 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand an der Universität Bielefeld am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Europäisches Privatrecht, Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Rechtsvergleichung von Herrn Professor Dr. Markus Artz. Das zweite Staatsexamen legte er Anfang 2018 in Berlin ab. Seit Juni 2018 ist er als Akademischer Rat und Habilitand am Lehrstuhl von Prof. Dr. Markus Artz tätig. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im europäischen Privatrecht und Bankrecht.
Rezensionen
»Jonas David Brinkmann hat eine Arbeit vorgelegt, die mit beeindruckender Gründlichkeit und Souveränität sowohl Grundlagenfragen ausleuchtet als auch Detailprobleme behandelt. Die Darstellung überzeugt in ihrem Ansatz und in dessen konsequenter Umsetzung.« Dr. Bernd Müller-Christmann, in: Fachbuchjournal, 5/2020 »Darstellung (nachgerade Heerschau) der stetig im Umfang gewachsenene Regelungen, Sichtung und Vergleich zeichnen das Werk aus, weniger eine 'steile' These. Der Verzicht auf bemühte und gewollte Originalität ist wohltuend. Das Werk ist sicherlich kein Werk für den ersten Zugriff. Aber es vertieft. Es verspricht zusätzliche Erkenntnisse und Argumente für jeden, der tiefer schürfen will.« Prof. Dr. Peter Mankowski, in: Verbraucher und Recht, Heft 9/2019