Die Arbeit untersucht, ob die vollständige Vernichtung eines urheberrechtlich geschützten Werkes vom Integritätsschutz des § 14 UrhG umfasst ist. Während die ältere Rechtsprechung dem Eigentümer eine weitreichende Befugnis zur Zerstörung einräumte, stellte der Bundesgerichtshof 2019 klar, dass auch die Vernichtung eine »andere Beeinträchtigung« im Sinne des § 14 UrhG darstellt. Damit wird dem Urheberpersönlichkeitsrecht verstärkt Geltung verschafft, zugleich aber das Spannungsverhältnis zum Eigentumsrecht verschärft. Erforderlich bleibt daher stets eine einzelfallbezogene Abwägung. Die Arbeit hinterfragt die Argumentation des Bundesgerichthofs und definiert grundlegend den Begriff des Werks. Neben konkreten Kriterien der Interessenabwägung werden praxisnahe Vorschläge zur Reduzierung von Rechtsunsicherheiten durch zivilprozessuale Anwendungshinweise, strukturierte Prüfungsschritte sowie vertragliche Modelle vorgestellt, die eine Konfliktvermeidung ermöglichen.
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