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Das Sächsische Personalvertretungsgesetz (SächsPersVG) regelt die Mitbestimmungsrechte und Beteiligungsverfahren der Personalräte in Sachsen. Es legt fest, wie Personalräte in öffentlichen Dienststellen gewählt werden, welche Rechte und Pflichten sie haben und in welchen Angelegenheiten sie mitbestimmen dürfen. Zudem enthält das Gesetz Bestimmungen zur Zusammenarbeit zwischen Dienststellenleitungen und Personalvertretungen, zur Konfliktlösung sowie zum Schutz von Personalratsmitgliedern. Ziel des SächsPersVG ist es, die Interessen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst zu wahren und eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zu gewährleisten.…mehr

Produktbeschreibung
Das Sächsische Personalvertretungsgesetz (SächsPersVG) regelt die Mitbestimmungsrechte und Beteiligungsverfahren der Personalräte in Sachsen. Es legt fest, wie Personalräte in öffentlichen Dienststellen gewählt werden, welche Rechte und Pflichten sie haben und in welchen Angelegenheiten sie mitbestimmen dürfen. Zudem enthält das Gesetz Bestimmungen zur Zusammenarbeit zwischen Dienststellenleitungen und Personalvertretungen, zur Konfliktlösung sowie zum Schutz von Personalratsmitgliedern. Ziel des SächsPersVG ist es, die Interessen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst zu wahren und eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zu gewährleisten.
Autorenporträt
Ronny Studier, geboren 1986, hat nach seinem Studium an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin seinen Verlag gegründet. Dieser ist auf Fach- und Sachbücher spezialisiert.