Das Sächsische Polizeivollzugsdienstgesetz (SächsPVDG) regelt die Rechtsstellung, Aufgaben und Pflichten der Polizeibeamten im Freistaat Sachsen. Es enthält Bestimmungen zur Ausbildung, Ernennung, Besoldung und Versorgung von Polizeivollzugsbeamten sowie zu deren Rechten und Pflichten im Dienst. Zudem definiert das Gesetz Regelungen zu Disziplinarmaßnahmen, zur Arbeitszeitgestaltung und zu besonderen Einsatzlagen. Ziel ist es, eine effektive Polizeiarbeit sicherzustellen und den Polizeivollzugsdienst rechtlich klar zu strukturieren.
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