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Die Arbeit beleuchtet die Haftung und Schadensersatzberechnung bei Unternehmenskäufen aufgrund privatautonomer Garantievereinbarungen, der gesetzlichen Kaufgewährleistung sowie vorvertraglicher Aufklärungspflichtverletzungen (culpa in contrahendo). Die Haftung wegen Verletzung der - bei Unternehmenskäufen zentralen - Bilanzgarantien führt zum Ersatz des Minderwerts des Unternehmens. Die Normen und Grundsätze des Schadensersatzrechts (§§ 249 ff. BGB) geben vor, welche Methoden der Unternehmensbewertung zur Berechnung dieses Unternehmenswertschaden herangezogen werden können. Je nach Art der…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit beleuchtet die Haftung und Schadensersatzberechnung bei Unternehmenskäufen aufgrund privatautonomer Garantievereinbarungen, der gesetzlichen Kaufgewährleistung sowie vorvertraglicher Aufklärungspflichtverletzungen (culpa in contrahendo). Die Haftung wegen Verletzung der - bei Unternehmenskäufen zentralen - Bilanzgarantien führt zum Ersatz des Minderwerts des Unternehmens. Die Normen und Grundsätze des Schadensersatzrechts (§§ 249 ff. BGB) geben vor, welche Methoden der Unternehmensbewertung zur Berechnung dieses Unternehmenswertschaden herangezogen werden können. Je nach Art der betroffenen Vermögensposition einer Bilanz fällt die Schadensberechnung in Abhängigkeit des jeweiligen Wertes für das Unternehmen individuell unterschiedlich aus. Die Arbeit zeigt in Bezug auf die verschiedenen Bilanzpositionen (z.B. nicht betriebsnotwendiges Vermögen, betriebsnotwendiges Vermögen wie Sachanlagen, Finanzanlagen, Forderungen oder immaterielle Vermögensgüter sowie Passiva wie Verbindlichkeiten oder Rückstellungen) auf, wie der Schaden jeweils zu bestimmen ist.
Autorenporträt
Arno Dieckmann studierte Rechtswissenschaft und Betriebswirtschaftslehre an der Universität Mannheim und der Université de Picardie Jules Vernes in Amiens (Frankreich); 2015 legte er die Erste juristische Staatprüfung in Baden-Württemberg ab; Er war an der Universität Mannheim Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Privatversicherungsrecht (Professor Brand). Während der Promotionszeit war er u.a. Gastwissenschaftler an der University of Oxford (England) und Stipendiat des Deutschlandstipendiums. Nach Abschluss der Zweiten juristischen Staatsprüfung (Baden-Württemberg) wurde er Richter am Verwaltungsgericht Gießen.