Diese Arbeit unternimmt den Versuch der notwendigen Fortschreibung im Hinblick auf die aufgetretenen Probleme und Herausforderungen sowie die Rechtspraxis, die sich seit Inkrafttreten des CISG im Jahre 1991 im Bereich des Schadensersatzes entwickelt hat. Dabei wird auf die "klassische" Rechtsvergleichung im Sinne eines Ländervergleiches bewusst verzichtet und der Schwerpunkt auf die Darstellung der Regelungen im CISG selbst gelegt.
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