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Die betriebsverfassungsrechtliche Einigungsstelle wird in der Literatur oft und gerne kritisiert. »Zu langsam«, »zu teuer« und »zu träge« lauten die Vorwürfe. Die Tarifparteien der bayerischen Metall- und Elektroindustrie haben in ihrem Manteltarifvertrag zur Lösung dieser Probleme eine sog. Schnellschlichtungsstelle geschaffen. Der Autor untersucht anhand dieses Beispiels die Regelungsmacht der Tarifvertragsparteien, das Einigungsstellenverfahren nach ihren Wünschen zu gestalten. Wie weit reicht die Tarifmacht zur Regelung einer solchen tariflichen Schlichtungsstelle? Welche Verfahrensregeln…mehr

Produktbeschreibung
Die betriebsverfassungsrechtliche Einigungsstelle wird in der Literatur oft und gerne kritisiert. »Zu langsam«, »zu teuer« und »zu träge« lauten die Vorwürfe. Die Tarifparteien der bayerischen Metall- und Elektroindustrie haben in ihrem Manteltarifvertrag zur Lösung dieser Probleme eine sog. Schnellschlichtungsstelle geschaffen. Der Autor untersucht anhand dieses Beispiels die Regelungsmacht der Tarifvertragsparteien, das Einigungsstellenverfahren nach ihren Wünschen zu gestalten. Wie weit reicht die Tarifmacht zur Regelung einer solchen tariflichen Schlichtungsstelle? Welche Verfahrensregeln sind dispositiv, welche zwingend? Er kommt zu dem Ergebnis, dass den Sozialpartnern schon jetzt ein Mittel zur Beschleunigung und Flexibilisierung der betrieblichen Konfliktlösung zur Verfügung steht. Die Arbeit erschließt die tarifliche Schlichtungsstelle gem. § 76 Abs. 8 BetrVG aus betriebsverfassungs- und tarifrechtlicher Sicht und zeigt Gestaltungsmöglichkeiten für die Praxis auf.
Autorenporträt
Fabian Vetter studierte von 2015 bis 2020 Rechtswissenschaft an der Ludwig-Maximilians-Universität München und absolvierte von 2020 bis 2022 sein Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht München. Im Anschluss an das Referendariat verfasste er seine von Professor Dr. Volker Rieble am Lehrstuhl für Arbeitsrecht und Bürgerliches Recht an der Ludwig-Maximilians-Universität München betreute Doktorarbeit. Er war zudem als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl seines Doktorvaters und als selbständiger Rechtsanwalt tätig. Im Sommersemester 2025 wurde Fabian Vetter promoviert. Seit Mai 2025 ist er Rechtsanwalt im Arbeitsrecht bei SGP Schneider Geiwitz in München.