Obwohl die Datenerhebung und -verwertung immer bedeutsamer wird und der unaufhaltsame technische Fortschritt beständig zu neuen Ermittlungsmöglichkeiten führt, finden sich in der deutschen Strafprozessordnung nur vereinzelt Regelungen dazu, wie mit diesen »neuen« Erkenntnismöglichkeiten umzugehen ist. Nicht selten ist unklar, mit welcher Befugnis auf welche Daten von welchem Ort aus zugegriffen werden darf. Am Beispiel der Smart Home-Technologie untersucht die Autorin das bestehende strafprozessuale »Datenzugriffssystem« aus IT-forensischer, verfassungsrechtlicher und strafprozessualer…mehr
Obwohl die Datenerhebung und -verwertung immer bedeutsamer wird und der unaufhaltsame technische Fortschritt beständig zu neuen Ermittlungsmöglichkeiten führt, finden sich in der deutschen Strafprozessordnung nur vereinzelt Regelungen dazu, wie mit diesen »neuen« Erkenntnismöglichkeiten umzugehen ist. Nicht selten ist unklar, mit welcher Befugnis auf welche Daten von welchem Ort aus zugegriffen werden darf. Am Beispiel der Smart Home-Technologie untersucht die Autorin das bestehende strafprozessuale »Datenzugriffssystem« aus IT-forensischer, verfassungsrechtlicher und strafprozessualer Perspektive. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass zur Gewährleistung des verfassungsrechtlich gebotenen Schutzniveaus eine umfassende Reform der strafprozessualen Datenzugriffsbefugnisse erforderlich ist. Um der Bedeutung der räumlichen Privatsphäre auch im Zeitalter des Smart Home gerecht zu werden, plädiert sie für die Schaffung eines angemessenen Schutzes der virtualisierten räumlichen Privatsphäre.
Christine Untch studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln mit den Schwerpunkten internationales Strafrecht, Strafverfahrensrecht und praxisrelevante Gebiete des Strafrechts. Im Jahr 2017 begann sie ihre Tätigkeit am Institut für ausländisches und internationales Strafrecht der Universität zu Köln zunächst als studentische Hilfskraft und später als wissenschaftliche Mitarbeiterin. Dort wurde sie 2024 promoviert. Neben ihrer Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin absolviert Christine Untch derzeit ihr Rechtsreferendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Köln.
Inhaltsangabe
1. EinleitungErkenntnisziel - Gang der Untersuchung2. Strafverfolgungsbehördliche Zugriffe auf das Smart HomeDas Phänomen des Smart Home - Faktische und IT-forensische Zugriffsmöglichkeiten auf das Smart Home3. Grundrechtseingriffe durch Datenzugriffe auf das Smart HomeZugriffe auf das Smart Home als Eingriffe in das Wohnungsgrundrecht nach Art. 13 Abs. 1 GG - Schutz vor Smart Home-Zugriffen durch das Fernmeldegeheimnis, Art. 10 Abs. 1 Var. 3 GG - Ausprägungen des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts, Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG - Verhältnis betroffener Grundrechte - Ergebnis4. Strafprozessuale Ermächtigungsgrundlagen für Smart Home-ZugriffeAnforderungen an die Verfassungsmäßigkeit von strafprozessualen Eingriffsbefugnissen - Zulässigkeit von sensorischen Wohnraumüberwachungen mittels des Smart Home-Systems? - Zugriffe auf das Smart Home-System - Eckpfeiler einer Reform der Datenzugriffsermächtigungen5. Zusammenfassung
1. EinleitungErkenntnisziel - Gang der Untersuchung2. Strafverfolgungsbehördliche Zugriffe auf das Smart HomeDas Phänomen des Smart Home - Faktische und IT-forensische Zugriffsmöglichkeiten auf das Smart Home3. Grundrechtseingriffe durch Datenzugriffe auf das Smart HomeZugriffe auf das Smart Home als Eingriffe in das Wohnungsgrundrecht nach Art. 13 Abs. 1 GG - Schutz vor Smart Home-Zugriffen durch das Fernmeldegeheimnis, Art. 10 Abs. 1 Var. 3 GG - Ausprägungen des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts, Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG - Verhältnis betroffener Grundrechte - Ergebnis4. Strafprozessuale Ermächtigungsgrundlagen für Smart Home-ZugriffeAnforderungen an die Verfassungsmäßigkeit von strafprozessualen Eingriffsbefugnissen - Zulässigkeit von sensorischen Wohnraumüberwachungen mittels des Smart Home-Systems? - Zugriffe auf das Smart Home-System - Eckpfeiler einer Reform der Datenzugriffsermächtigungen5. Zusammenfassung
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