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Obwohl die Datenerhebung und -verwertung immer bedeutsamer wird und der unaufhaltsame technische Fortschritt beständig zu neuen Ermittlungsmöglichkeiten führt, finden sich in der deutschen Strafprozessordnung nur vereinzelt Regelungen dazu, wie mit diesen »neuen« Erkenntnismöglichkeiten umzugehen ist. Nicht selten ist unklar, mit welcher Befugnis auf welche Daten von welchem Ort aus zugegriffen werden darf. Am Beispiel der Smart Home-Technologie untersucht die Autorin das bestehende strafprozessuale »Datenzugriffssystem« aus IT-forensischer, verfassungsrechtlicher und strafprozessualer…mehr

Produktbeschreibung
Obwohl die Datenerhebung und -verwertung immer bedeutsamer wird und der unaufhaltsame technische Fortschritt beständig zu neuen Ermittlungsmöglichkeiten führt, finden sich in der deutschen Strafprozessordnung nur vereinzelt Regelungen dazu, wie mit diesen »neuen« Erkenntnismöglichkeiten umzugehen ist. Nicht selten ist unklar, mit welcher Befugnis auf welche Daten von welchem Ort aus zugegriffen werden darf. Am Beispiel der Smart Home-Technologie untersucht die Autorin das bestehende strafprozessuale »Datenzugriffssystem« aus IT-forensischer, verfassungsrechtlicher und strafprozessualer Perspektive. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass zur Gewährleistung des verfassungsrechtlich gebotenen Schutzniveaus eine umfassende Reform der strafprozessualen Datenzugriffsbefugnisse erforderlich ist. Um der Bedeutung der räumlichen Privatsphäre auch im Zeitalter des Smart Home gerecht zu werden, plädiert sie für die Schaffung eines angemessenen Schutzes der virtualisierten räumlichen Privatsphäre.
Autorenporträt
Christine Untch studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln mit den Schwerpunkten internationales Strafrecht, Strafverfahrensrecht und praxisrelevante Gebiete des Strafrechts. Im Jahr 2017 begann sie ihre Tätigkeit am Institut für ausländisches und internationales Strafrecht der Universität zu Köln zunächst als studentische Hilfskraft und später als wissenschaftliche Mitarbeiterin. Dort wurde sie 2024 promoviert. Neben ihrer Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin absolviert Christine Untch derzeit ihr Rechtsreferendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Köln.