Gesetze bestehen in der Zeit und sind auch den Einflüssen der jeweiligen Zeit ausgesetzt. In vielen Bereichen scheint das Recht einer sich ständig verändernden Wirklichkeit hinterherzuhinken. Der Erlass eines neuen Gesetzes kann aber einige Zeit in Anspruch nehmen. Kann beziehungsweise muss nun die dritte Gewalt die Gesetze verändern, während der Gesetzgeber untätig bleibt? Das Bundesverfassungsgericht erkennt die Möglichkeit einer Anpassung der Rechtsordnung aufgrund gewandelter Umstände in seiner ständigen Rechtsprechung an und betont, dass es die Aufgabe der Rechtsprechung sei, den vom…mehr
Gesetze bestehen in der Zeit und sind auch den Einflüssen der jeweiligen Zeit ausgesetzt. In vielen Bereichen scheint das Recht einer sich ständig verändernden Wirklichkeit hinterherzuhinken. Der Erlass eines neuen Gesetzes kann aber einige Zeit in Anspruch nehmen. Kann beziehungsweise muss nun die dritte Gewalt die Gesetze verändern, während der Gesetzgeber untätig bleibt? Das Bundesverfassungsgericht erkennt die Möglichkeit einer Anpassung der Rechtsordnung aufgrund gewandelter Umstände in seiner ständigen Rechtsprechung an und betont, dass es die Aufgabe der Rechtsprechung sei, den vom Gesetzgeber festgelegten Gesetzeszweck über die Zeit hinweg 'zuverlässig' zur Geltung zu bringen.Diese Arbeit setzt sich zum Ziel, dieses überzeugende Diktum des Bundesverfassungsgerichts zu konkretisieren. Dazu entwickelt sie unter Rückgriff auf die methodische Kategorie der sekundären Lücke ein überzeugendes Konzept, das es dem Rechtsanwender ermöglicht, die Forderung einer Rechtsfortbildung wegen veränderter Umstände anhand rationaler Kriterien zu reflektieren.
Manuel Fallmann studierte Rechtswissenschaften, Philosophie und Germanistik an der Universität Konstanz. Während seines Studiums war er als wissenschaftliche Hilfskraft bei Prof. Dr. em. Bernd Rühters über mehrere Jahre tätig. Nach dem Abschluss des ersten juristischen Staatsexamens nahm er 2016 seine Arbeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Clemens Höpfner auf, bei dem er auch promovierte. Im April 2019 begann er sein Referendariat am Landgericht Stuttgart, das er 2021 abschloss.
Inhaltsangabe
A. EinleitungB. Begriff und Methode der sekundären Lücke - theoretische Grundlegung: Der Streit zwischen objektiver und subjektiver Auslegung und seine Bedeutung für die Feststellung und Ausfüllung sekundärer Lücken - Allgemeiner Begriff der »Gesetzeslücke« - Begriff und Kritik der sekundären Lücke - Sekundäre Lücken und sekundäre Überschüsse im Gesetz angesichts der Vorlagepflicht des Richters nach Art. 100 I GG - Ein ähnlicher Fall? Exkurs zur Störung der Geschäftsgrundlage nach 313 I BGB im Vergleich zur »Störung der Gesetzesgrundlage« - Grundmodell zur Methode der Feststellung und Ausfüllung sekundärer Lücken - Grundbegriffe und -techniken zur Umsetzung der Methode der Feststellung und Ausfüllung sekundärer Lücken - Hypothetische Überlegungen als Spezifikum der sekundären Lücken? - Gefahren des hypothetischen Gesetzgeberwillens im Falle der europarechtskonformen Rechtsanwendung im Zivilrecht - Das Vorsichtsgebot und die speziellen verfassungsrechtlichen Grundlagen nachträglicher richterlicher Rechtsanpassungen - Rechtsfolge der Feststellung der sekundären ÜberschüssigkeitC. Systematik sekundärer Lücken: Eigener Einteilungsvorschlag - Andere EinteilungsvorschlägeD. Feststellung und Ausfüllung sekundärer Lücken anhand beispielhafter Fälle: Sekundäre Lücken durch innerrechtliche Veränderungen - Sekundäre Lücken durch außerrechtliche Veränderungen E. Ergebnisse, Fazit und AusblickLiteratur- und Sachverzeichnis
A. EinleitungB. Begriff und Methode der sekundären Lücke - theoretische Grundlegung: Der Streit zwischen objektiver und subjektiver Auslegung und seine Bedeutung für die Feststellung und Ausfüllung sekundärer Lücken - Allgemeiner Begriff der »Gesetzeslücke« - Begriff und Kritik der sekundären Lücke - Sekundäre Lücken und sekundäre Überschüsse im Gesetz angesichts der Vorlagepflicht des Richters nach Art. 100 I GG - Ein ähnlicher Fall? Exkurs zur Störung der Geschäftsgrundlage nach 313 I BGB im Vergleich zur »Störung der Gesetzesgrundlage« - Grundmodell zur Methode der Feststellung und Ausfüllung sekundärer Lücken - Grundbegriffe und -techniken zur Umsetzung der Methode der Feststellung und Ausfüllung sekundärer Lücken - Hypothetische Überlegungen als Spezifikum der sekundären Lücken? - Gefahren des hypothetischen Gesetzgeberwillens im Falle der europarechtskonformen Rechtsanwendung im Zivilrecht - Das Vorsichtsgebot und die speziellen verfassungsrechtlichen Grundlagen nachträglicher richterlicher Rechtsanpassungen - Rechtsfolge der Feststellung der sekundären ÜberschüssigkeitC. Systematik sekundärer Lücken: Eigener Einteilungsvorschlag - Andere EinteilungsvorschlägeD. Feststellung und Ausfüllung sekundärer Lücken anhand beispielhafter Fälle: Sekundäre Lücken durch innerrechtliche Veränderungen - Sekundäre Lücken durch außerrechtliche Veränderungen E. Ergebnisse, Fazit und AusblickLiteratur- und Sachverzeichnis
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