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Die Konfliktlösung bei Domain-Namen in Deutschland ist in erster Linie den Gerichten überlassen. Die denkbaren Ansprüche sind auf Unterlassung und Schadensersatz beschränkt. ICANN und einige europäische Vergabestellen haben dagegen mittlerweile gezeigt, dass ein Domain-Streit auch zeitnah entschieden und im Erfolgsfall durch Übertragung der Domain beendet werden kann. Vor diesem Hintergrund unterbreitet die Arbeit einen detaillierten Vorschlag für eine außergerichtliche Streitlösung für die deutschen Domain-Namen. Besondere Berücksichtigung findet dabei die Einordnung der notwendigen…mehr

Produktbeschreibung
Die Konfliktlösung bei Domain-Namen in Deutschland ist in erster Linie den Gerichten überlassen. Die denkbaren Ansprüche sind auf Unterlassung und Schadensersatz beschränkt. ICANN und einige europäische Vergabestellen haben dagegen mittlerweile gezeigt, dass ein Domain-Streit auch zeitnah entschieden und im Erfolgsfall durch Übertragung der Domain beendet werden kann. Vor diesem Hintergrund unterbreitet die Arbeit einen detaillierten Vorschlag für eine außergerichtliche Streitlösung für die deutschen Domain-Namen. Besondere Berücksichtigung findet dabei die Einordnung der notwendigen selbstregulativen Möglichkeiten, die die private Domain-Vergabe durch die DENIC ohnehin bereits eröffnet, in das System staatlicher Regulierung. Am Ende der Untersuchung steht ein konkreter Regelungsvorschlag.
Autorenporträt
Der Autor: Thomas Linke, geboren 1974 in Berlin, 1995-2000 Studium an der Universität Göttingen und der Queen's University of Belfast. Seit 2003 Referendariat in Hamburg, 2004 Promotion an der Universität Göttingen.