Die deliktische Noxalhaftung ist eine eigentümliche Erfindung der Römer. Hat ein Sklave ein Delikt begangen, kann der haftende Eigentümer zwischen einer Bußzahlung und der Übereignung des Täters an den Geschädigten wählen. Armin Heßelschwerdt untersucht die Rechtsprobleme, welche entstehen, wenn dieser Sklave als servus communis im Miteigentum mehrerer steht: Im Außenverhältnis haftet jeder Miteigentümer dem Geschädigten mit den Noxalklagen in solidum; unter den Miteigentümern findet ein Ausgleich mit den Teilungsklagen statt. Richtet sich das Delikt gegen einen der Miteigentümer, kann der…mehr
Die deliktische Noxalhaftung ist eine eigentümliche Erfindung der Römer. Hat ein Sklave ein Delikt begangen, kann der haftende Eigentümer zwischen einer Bußzahlung und der Übereignung des Täters an den Geschädigten wählen. Armin Heßelschwerdt untersucht die Rechtsprobleme, welche entstehen, wenn dieser Sklave als servus communis im Miteigentum mehrerer steht: Im Außenverhältnis haftet jeder Miteigentümer dem Geschädigten mit den Noxalklagen in solidum; unter den Miteigentümern findet ein Ausgleich mit den Teilungsklagen statt. Richtet sich das Delikt gegen einen der Miteigentümer, kann der Geschädigte keine Noxalklage anstellen; deren Funktion erfüllen die Teilungsklagen. Diese beiden Haftungsprinzipien erklärt der Autor dahingehend, dass sie ihren Ursprung im altrömischen consortium ercto non cito haben. Im klassischen römischen Recht dürften zudem praktische Gründe für ihre Beibehaltung gesprochen haben.
Geboren 1993; Studium der Rechtswissenschaft an den Universitÿten Tÿbingen, Oslo und Neapel; Parallelstudium der Geschichtswissenschaft; 2019 Erste Juristische Prÿfung; Akademischer Mitarbeiter am Lehrstuhl fÿr Bÿrgerliches Recht, Römisches Recht und Europÿisches Privatrecht der Universitÿt Tÿbingen; Rechtsreferendariat im Bezirk des OLG Karlsruhe; 2024 Promotion (Tÿbingen).
Inhaltsangabe
Einleitung Teil 1: Die in-solidum-Haftung jedes Miteigentümers und ihre Folgen § 1 Entscheidungen zur noxae deditio in solidum § 2 Ausgleich für eine bereits geleistete Deliktsbuße § 3 Einordnung und Zusammenfassung der Entscheidungen Teil 2: Der Ausschluss der Noxalklagen unter Miteigentümern § 4 Afr. D. 47, 2, 62 pr.: furtum eines servus communis gegen den Miteigentümer § 5 Ulp.-Ofil. D. 10, 2, 16, 6: furtum eines servus hereditarius gegen den Miterben § 6 Paul. D. 4, 9, 6, 1: Sonderfall Schifferhaftung? Teil 3: Erklärung der Haftungsprinzipien § 7 Die in-solidum-Haftung jedes Miteigentümers § 8 Der Ausschluss der Noxalklagen unter Miteigentümern Schlussbetrachtung § 9 Ergebnisse § 10 Zum Verständnis der Teilungsklagen § 11 Zur Terminologie: servus communis und servus hereditarius § 12 Ein zeitloses Problem: Ausblick auf die Mithalterhaftung nach § 833 S.1 BGB Sintesi italiana
Einleitung Teil 1: Die in-solidum-Haftung jedes Miteigentümers und ihre Folgen § 1 Entscheidungen zur noxae deditio in solidum § 2 Ausgleich für eine bereits geleistete Deliktsbuße § 3 Einordnung und Zusammenfassung der Entscheidungen Teil 2: Der Ausschluss der Noxalklagen unter Miteigentümern § 4 Afr. D. 47, 2, 62 pr.: furtum eines servus communis gegen den Miteigentümer § 5 Ulp.-Ofil. D. 10, 2, 16, 6: furtum eines servus hereditarius gegen den Miterben § 6 Paul. D. 4, 9, 6, 1: Sonderfall Schifferhaftung? Teil 3: Erklärung der Haftungsprinzipien § 7 Die in-solidum-Haftung jedes Miteigentümers § 8 Der Ausschluss der Noxalklagen unter Miteigentümern Schlussbetrachtung § 9 Ergebnisse § 10 Zum Verständnis der Teilungsklagen § 11 Zur Terminologie: servus communis und servus hereditarius § 12 Ein zeitloses Problem: Ausblick auf die Mithalterhaftung nach § 833 S.1 BGB Sintesi italiana
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