Wie kann die öffentliche Sicherheit gewährleistet werden? Franziska Walter untersucht ausgehend vom bayerischen Innenministerium, Landeskriminalamt und Landesamt für Verfassungsschutz die Aushandlungsprozesse, die die Sicherheitsarchitektur von 1945 bis 1970 auf Landesebene formten und die Zusammenarbeit mit den Bundesorganen kennzeichneten. So unterschiedlich die Aufgaben und Kompetenzen der drei Behörden waren: Wissen aufzubereiten und die Arbeit der verschiedenen Akteure zu koordinieren, wurde zur zentralen Strategie, um Sicherheit zu gewährleisten. Als prägende Faktoren der Polizeipolitik und des Verfassungsschutzes auf Landesebene versteht die Studie das Personal, das zum großen Teil bereits während der Weimarer Republik und des Nationalsozialismus in Polizei und Justiz gearbeitet hatte, und die Eigenlogiken der Behörden. Auf Basis teils erstmals zugänglicher Quellen zeigt sie verworfene Pläne, tiefgreifende Entscheidungen aber auch widersprüchliche Vorgehensweisen auf. So stärkte etwa das Polizeiaufgabengesetz von 1954 den Schutz vor staatlichen Eingriffen, während die Ermittlungsbehörden zeitgleich teils an diskriminierenden kriminologischen Vorstellungen festhielten.
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